Mitteilungsvorlage - VO/10010/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Budgetierung 2021
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Bearbeitung:
- Daniela Seidel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen und Interne Services
|
Kenntnisnahme
|
|
|
24.03.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bewirtschaftung des Haushaltes richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO).
Der Haushalt der Hansestadt Lüneburg ist per Haushaltsvermerk auf Ebene der Teilhaushalte budgetiert, schafft damit Deckungskreise und stärkt eine dezentrale Ressourcenverantwortung. Darüber hinaus regelt das Haushaltsrecht die unterjährige Bewirtschaftung der Budgets und den Umgang mit zweckgebundenen Mitteln.
Durch diese gesetzlichen Vorgaben soll das Ziel einer unterjährigen flexiblen Haushaltsbewirtschaftung verfolgt werden. Einerseits wird dies durch die Bereitstellung von vertraglich zugesicherten Mehreinzahlungen (sog. zweckgebundene Mehreinzahlungen) und andererseits durch die Bereitstellung von nicht benötigten Ermächtigungen (Minderauszahlungen) für Mehrauszahlungen innerhalb eines Budgets realisiert.
Das Volumen dieser ergebnisneutralen Bewirtschaftungsanpassungen betrug im Jahr 2021 rund 10 Mio. € und hat damit einen Umfang von rd. 3,01 % des veranschlagten Gesamtauszahlungsvolumens.
In der Anlage sind die Budgetbereitstellungen des Jahres 2021 mit einem Wert von über 25.000 € aufgelistet.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
|
Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
|
|
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
|
|
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
|
|
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
|
|
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
|
|
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
|
|
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
|
|
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
|
|
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
|
|
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 272 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: n/a
c) an Folgekosten: n/a
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja x
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: siehe Anlage
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr: 2021
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
62,5 kB
|
