Beschlussvorlage - VO/09932/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse an soziale Verbände und Vereine
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Daniela Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
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Vorberatung
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22.02.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Haushalt der Hansestadt Lüneburg standen im Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 € für sonstige Zuschüsse an soziale Verbände und Vereine zur Verfügung.
Mit diesen freiwilligen Mitteln sollen gemeinnützige soziale Einrichtungen und Vereine aus dem Bereich der Hansestadt Lüneburg, die nicht unter spezielle Budgetierungsverträge fallen, gefördert werden.
Grundsätzlich entscheidet der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt gemäß der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg über die Verteilung dieser Mittel. In der Ratssitzung am 31.03.2020 wurde aufgrund der Pandemie-Lage die Hauptsatzung geändert, so dass bis Ende des Jahres der Verwaltungsausschuss für die Beschlussfassung hinsichtlich der Verteilung der Mittel zuständig ist.
Es liegen der Hansestadt Lüneburg für diesen Zuwendungstopf drei Anträge vor. Der Verein BLIST e.V. beantragt einen Zuschuss in Höhe von 900 €, der Verein checkpoint queer e.V. in Kooperation mit Schlau e.V. in Höhe von 43.426,53 € und Donum vitae e.V. in Höhe von 3.500 €.
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus die Anträge in voller Höhe zu befriedigen.
Es wird daher folgende Verteilung vorgeschlagen:
- Checkpoint queer e.V. 2.400 €
- BLIST e.V. 600 €
- Donum vitae e.V. 2.000 €.
Das Antragsvolumen des Vereins Checkpoint queer übersteigt die Mittel für die sonstigen Zuschüsse bei weitem. In diesem Jahr sollen hinsichtlich der Zuwendungshöhen Gespräche mit dem Verein geführt werden.
Zudem ist geplant eine Richtlinie für Zuschüsse für soziale Verbände und Vereine zu erarbeiten.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + | Sicherstellung des sozialen Zusammenhalts. |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 72,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210
Produkt / Kostenträger: 4339503/31500103
Haushaltsjahr: 2021
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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154 kB
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2
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(wie Dokument)
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174,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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332,6 kB
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