Beschlussvorlage - VO/09863/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Haushaltssatzung 2022 und das Investitionsprogramm für das Jahr 2022 zum Stand der aktuellen Veränderungsliste sowie den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 jeweils unter Berücksichtigung der beschlossenen politischen Änderungsanträge. Der Rat beschließt ebenso das vorliegende Haushaltssicherungskonzept.

(Redaktionell geänderter Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben)

 

Anlagen:

-          Anlage 1 Vorläufiger Vorbericht 2022

-          Anlage 2 Freiwillige Leistungen Haushaltsplanentwurf 2022

-          Anlage 3 Liste der Kennzahlen

-          Anlage 4 Gesamtpläne, Teil-Haushalte und Investitionsprogramm im Entwurf

-          Anlage 5 Produkte im Entwurf

-          und weitere

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 wird in dem Ausschuss für Finanzen und Internen Service am 09.02.2022 vorgestellt und im Anschluss in den jeweiligen Fachausschüssen beraten.

 

Zum Ausschusstermin sind die Haushaltsplanentwürfe im Ratssystem abrufbar. Die Ratsmitglieder, die Unterlagen ausgedruckt erhalten, können die Haushaltsplanentwürfe vor der Ausschusssitzung in Papierform entgegennehmen.

 

Ebenfalls zum Ausschusstermin erhalten Sie als Anlage zur Vorlage den vorläufigen Vorbericht (Anlage 1), die Liste der freiwilligen Leistungen (Anlage 2) sowie die Liste der Kennzahlen (Anlage 3).

 

Änderungen durch entsprechende Beschlüsse in den Fachausschüssen werden Ihnen in Form von Veränderungslisten mit den Einladungen zur folgenden Finanzberatung übersandt.

 

Die Ortsräte Ochtmissen und Oedeme werden im Rahmen des § 93 Abs. 2 S. 3 NKomVG zur Haushaltssatzung 2022 angehört.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:    69 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Anlagen

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