Beschlussvorlage - VO/09834/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags des SGB VIII zum Wohle der Kinder und Jugendlichen

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lüneburg wurde erstmals am 17.12.1964 beschlossen. Letztmalig wurde sie durch den Beschluss des Rates am 06.10.2011 angepasst.

Die Jugendamtsatzung regelt im Wesentlichen den Umfang der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Jugendamtsverwaltung, die gemeinsam das Jugendamt bilden.

Durch die Einführung des Gesetztes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder –und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) zum 03.Juni 2021 ist eine Anpassung der bestehenden Satzung notwendig. § 71 KJSG regelt u.a. die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Nach Abs. 2 sollen demnach dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach § 4a angehören.

Nach Absatz 6 regelt Näheres das Landesrecht.

 

In § 4 Nds. AG SGB VIII ist der neu eingefügte § 71 Abs. 2 (selbstorganisierte Zusammenschlüsse gem. § 4a SGB VIII) noch nicht berücksichtigt. Es werden also keine weiteren beratenden Mitglieder aufgezählt bzw. benannt.

 

Sollten somit beratende Mitglieder selbstorganisierte Zusammenschlüsse dem Jugendhilfeausschuss angehören, bedarf es zunächst einer angepassten Landesregelung

Der vollständige Text befindet sich in der Anlage zu dieser Vorlage. Zudem befindet sich auch eine synoptische Darstellung der alten und neuen Satzung in der Anlage

 

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 250,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lüneburg wird entsprechend der dieser Vorlage beigefügten Anlage beschlossen.

 

 

 

 

Anlagen:

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Anlagen

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