Beschlussvorlage - O/09825/21-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung von beratenden Mitgliedern in die Ausschüsse
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Katrin Schütte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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03.02.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlässlich der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 21.12.2021 konnten noch nicht von allen Organisationen Vertreter/innen für die Ausschüsse benannt werden. Die Berufung der nachbenannten Mitglieder wird hiermit nachgeholt.
I.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft gem. § 71 Abs. 7 NKomVG beratende Mitglieder in die Ausschüsse des Rates
Ausschuss für Mobilität
ständige beratende Mitglieder:
3) Auf Vorschlag des Seniorenbeirates
Herr Manfred Faber Stellvertretung: Herr Wolfgang-Peter Paul
4) Auf Vorschlag des Behindertenbeirates
Herr Peter Pabst Stellvertretung: Herr Thomas Franke
5) Auf Vorschlag des VCD
HerrJan Niklas Friedrichs Stellvertretung: Herr Thilo Clavin
6) Auf Vorschlag des AStA
Frau Johanna Büchele
Ausschuss für Kultur- und Partnerschaften
Auf Vorschlag der Deutsch-Dänischen-Gesellschaft
Frau Gertrud Asmussen
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
Auf Vorschlag des Seniorenbeirates
Herr Manfred Stark Stellvertretung: Frau Elke Ermler
Auf Vorschlag des Behindertenbeirates
Herr Julian Meier Stellvertretung: Frau Ute Gach
Auf Vorschlag des DRK
Frau Sabine Reckermann
Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
beratende Mitglieder (bei Bedarf)
Auf Vorschlag des DRK
Frau Sabine Reckermann
Auf Vorschlag der Johanniter
Herr Sven Heine
Auf Vorschlag des THW
Herr Ingo Perkun Stellvertretung: Herr Michael Bahr
II.
In die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften (Schulausschuss gem. § 110 NSchulG, Jugendhilfeausschuss gem. §§ 70, 71 SGB VIII i.V.m. der Satzung der Hansestadt Lüneburg für das Jugendamt vom 06.11.2011, Grundstücksverkehrsausschuss gem. § 41 LandwKammerG) beruft der Rat der Hansestadt Lüneburg die folgenden Mitglieder:
Jugendhilfeausschuss
A. Beschließende Mitglieder und deren Stellvertretung
2 beschließende Mitglieder auf Vorschlag des Stadtjugendringes e.V.
Frau Winona Klinge Stellvertretung: Frau Lena Trilsbeek
Herr Henning Wildbret Stellvertretung: Herr Friedrich Laatz
B. Beratende Mitglieder und deren Stellvertretung
eine Vertreterin/ einen Vertreter aller Kindertagesstätten und ein/e Stellvertreter/-in auf Vorschlag des Stadtelternrates
Frau Marleen Hupfer Stellvertretung: Benennung steht noch aus
eine Vertreterin/ einen Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher auf Vorschlag des Integrationsbeirates
Frau Lucy Grimme
Grundstücksverkehrsausschuss
3 beschließende Mitglieder, die von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagen werden.
Herr Jens Wischmann
Herr Frank Evers
Frau Johanna Nunnemann
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 32,-- €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
x Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
