Beschlussvorlage - VO/09837/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung); 15. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Stefanie Kibscholl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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21.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte 15. Änderungssatzung zur Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) wird beschlossen.
Anlagen:
1. Lesefassung Satzungstext (neu)
2. 15. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aus der Runde der Fraktionsvorsitzenden und der Gruppensprecherin wurde der Wunsch zur Anpassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) an die Verwaltung herangetragen und hierzu konkrete Änderungen vorgeschlagen.
Es wurden insbesondere die Beträge von bereits bestehenden Aufwandsentschädigungen für besondere Funktionen angepasst, Aufwandsentschädigungen für einzelne besondere Funktionen neu aufgenommen sowie die Höhe von Sitzungsgeldern und die Modalitäten bei ausschließllicher Nutzung des digitalen Ratsinformationssystems verändert. Diese Veränderungen wurden durch die Verwaltung in den beigefügten Satzungsentwurf aufgenommen. Verwaltungsseitig wurden weitere Anpassungen des Satzungstextes vorgenommen, um Regelungslücken zu schließen oder Klarstellungen vorzunehmen.
Der neue Satzungsentwurf ist in einer Lesefassung der Anlage 1 zu entnehmen. In Anlage 2 ist die im Amtsblatt zu veröffentlichende Änderungssatzung zum aktuellen Entwurf zu finden.
Die neue Satzung soll zum 01.01.2022 in Kraft treten. Die Anpassung der Satzung führt zu deutlichen Mehraufwendungen im Produkt 111015 „Betreuung politischer Gremien“ (siehe finanzielle Auswirkungen). Die erhöhten Ansätze für die betroffenen Sachkonten werden für die Haushaltsplanung 2022ff. angemeldet.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 2.250 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. ---
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 125 € (Amtsblattveröffentlichung)
c) an Folgekosten: Erhöhung der Ansätze um 67.000 € (für 2022), 47.000 € (für 2023-2025), 67.000 € (für 2026)// durchschnittliche Erhöhung in den 5 Jahren der Wahlperiode: 55.000 €/ Jahr
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
X Nein (Erhöhungen werden zur Haushaltsplanung 2022 ff. angemeldet)
Teilhaushalt / Kostenstelle: 01000 - Büro der Oberbürgermeisterin
Produkt / Kostenträger: Produkt 111015 Betreuung politischer Gremien
Sachkonto 4421000 „Aufw. f. ehrenamtliche u. sonstige Tätigkeit“
Ansatz (alt): 267.000 €, Ansätze (neu):
2022: 320.000 €
2023-2025: 300.000 €
2026: 320.000 €
Sachkonto 4458000 „Erstattungen an übrige Bereiche“
Ansatz (alt): 69.000 €, Ansatz (neu): 83.000 €
Haushaltsjahr: 2022ff.
e) mögliche Einnahmen: keine
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | positiv und negativ | Fahrten zu den Gremiensitzungen oder sonst. Terminen können, je nach individueller Wahl des Fortbewegungsmittels, CO2 verursachen. Für die Ratsfrauen und Ratsherren wird durch eine Fahrtkostenpauschale in Höhe der HVV-Monatskarte ein Anreiz zur Nutzung des ÖPNV als Alternative zum Pkw geschaffen. |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | positiv | Durch die Arbeit der politischen Gremien wird die soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion aller Menschen gefördert. |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | positiv | Den Fraktionen/ Gruppen soll es über die Fraktions-/ Gruppenkostenzuschüsse ermöglicht werden, die eigenen Beschäftigten tätigkeitsentsprechend und angelehnt an die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TvöD), zu bezahlen |
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ___ k. A._____ t/Jahr
und/oder
X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ___k. A._____ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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308,6 kB
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