Antrag - VO/09820/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Resolution Kostengünstige IRE-Verbindung zwischen Hamburg und Berlin mit Halt in Lüneburg" (Antrag der Gruppe Die Partei/Die Linke, der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion, eingegangen am 07.12.2021, 10:11 Uhr)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Katrin Schütte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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21.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Siehe Antrag "Resolution Kostengünstige IRE-Verbindung zwischen Hamburg und Berlin mit Halt in Lüneburg" (Antrag der Gruppe Die Partei/Die Linke, der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion, eingegangen am 07.12.2021, 10:11 Uhr)
Anlage/n:
Antrag "Resolution Kostengünstige IRE-Verbindung zwischen Hamburg und Berlin mit Halt in Lüneburg"
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: Gemäß Bericht der Verwaltung.
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Klimaauswirkungen bewerten Gemäß Bericht der Verwaltung.
a) Mehrfachnennungen sind möglich.
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b)
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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160,7 kB
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