Beschlussvorlage - VO/1024/04
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung der Entgelte für die Unterbringung in Wahlleistungszimmern im Städtischen Klinikum Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anke Plett
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
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Vorberatung
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14.05.2004
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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27.05.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Entgelte für die Wahlleistungen Unterkunft im Städt.
Klinikum Lüneburg werden wie folgt ab 01.06.2004 festgesetzt:
Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer Pädiatrie 90,82 Euro
Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer in allen anderen Kliniken 98,07
Euro
Unterbringuing in einem 2-Bett-Zimmer Pädiatrie 46,72 Euro
Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer in allen anderen
Kliniken 50,87 Euro
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Städt. Klinikum Lüneburg werden zurzeit lt. Entgelttarif
des Klinikums folgende Entgelte für die Wahlleistungen Unterkunft, d.h., für
die Unterbringung in einem 1-Bett- bzw. 2-Bett-Zimmer erhoben:
Unterbringung
in einem 1-Bett-Zimmer:
Pädiatrie 82,00 Euro
alle
anderen Kliniken 92,00 Euro
Unterbringung
in einem 2-Bett-Zimmer:
Pädiatrie 47,00 Euro
alle
anderen Kliniken 61,00 Euro
Gem. § 17 Abs. 1 Krankenhaus-Entgeltgesetz (KHEntgG) haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der privaten Krankenversicherung eine Empfehlung zur Bemessung für die Wahlleistung Unterkunft im Krankenhaus erarbeitet. Nach dieser Empfehlung müssen die Entgelte für die Wahlleistung Unterkunft neu festgelegt werden. Das zukünftige Entgelt für die Wahlleistung Unterkunft setzt sich demnach aus einem Basispreis und einem Zuschlag für Komfortelemente zusammen. Der Basispreis wird für das Alleinliegen im Einzelzimmer bzw. das Zu-Zweit-Liegen im Zweibettzimmer festgelegt und auf der Grundlage des zuletzt ermittelten Pflegesatzes errechnet. Treten weitere Komfortelemente in den Bereichen Sanitärzone, Größe und Lage, Verpflegung, Service oder sonstiger Ausstattungen hinzu, können diese Elemente zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Aufgrund der vom Verband der privaten Krankenversicherung
nach den im Städt. Klinikum Lüneburg zur Verfügung gestellten Komfortelemente
vorgenommenen Bewertung sind folgende Entgelthöhen in den einzelnen Kliniken
für die Wahlleistung Unterkunft vereinbart worden:
Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer:
|
Klinik |
Basispreis |
Komfortelemente |
Zuschlag |
|
Pädiatirie |
66,36 |
24,46 |
90,82 |
|
alle anderen Kliniken |
66,36 |
31,71 |
98,07 |
Unterbringung
in einem 2-Bett-Zimmer:
|
Klinik |
Basispreis |
Komfortelemente |
Zuschlag |
|
Pädiatirie |
24,89 |
21,83 |
46,72 |
|
alle anderen Kliniken |
24,89 |
25,98 |
50,87 |
Diese
Einstufung führt sowohl zu niedrigeren als auch zu höheren Zuschlagssätzen.
Aufgrund der jetzt zum 01.01.2004 vollzogenen Umstellung der
Krankenhausfinanzierung auf ein völlig neues Abrechnungssystem
(DRG-Fallpauschalensystem) sind die mit dem Verband der privaten
Krankenversicherung vereinbarten Entgelte im Wirtschaftsjahr 2005 erneut
anzupassen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in )
a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 20,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc.
b) für
die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
e) mögliche
Einnahmen:
