Beschlussvorlage - VO/09804/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2020 für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zugestimmt. Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren bleiben unverändert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Betriebsabrechnung 2020 und Gebührenbedarfsberechnung 2021

 

Die vorliegende Betriebsabrechnung 2020 (Anlagen 1 bis 3) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 4,9 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2018 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 1,1 Mio.€.

 

Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2020 auf Basis der Betriebsabrechnung 2019 für das Jahr 2021 festgesetzt.

 

Die Entwicklung der Beisetzungen gestaltet sich wie folgt:

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

(Stand 01.12.2021)

Beisetzungen

487

480

451

452

473

470

450

 

 

 

 

 

 

 

 


Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailiert in Anlage 4) erwartet:

 

Produkt 553001 Friedhofs- und Bestattungswesen

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2018

2019

2020

2021

2022

Erlöse

1.477.610

1.488.238

1.564.664

1.533.500

1.501.100

Kosten

1.528.872

1.512.119

1.569.523

1.586.240

1.606.400

Jahresbezogenes Ergebnis

-51.262

-23.881

-4.859

-52.740

-105.300

Vortrag aus Vorvorjahr

-1.027.066

-683.241

-1.090.689

-716.733

-1.110.870

Ergebnisverzinsung

-12.361

-9.598

-15.322

-5.742

-4.448

Gesamtergebnis

-1.090.689

-716.720

-1.110.870

-775.215

-1.220.618

 

Die Beisetzungszahlen bleiben nach Aussage des Friedhofsleiters auch 2021 mit insgesamt ca. 470 Beisetzungen stabil. Mit rund 70 % sind die Urnenbeisetzungen weiterhin die Hauptbestattungsart. Die Anzahl der Urnenbeisetzungen steigt dabei stetig an und insbesondere die Baumgräber bekommen dabei immer mehr Gewicht (ca. 110 in 2021 zu 90 in 2020). Dies spiegelt den Trend der derzeitigen Bestattungskultur mit stetig wachsender Nachfrage nach pflegeleichten Gräbern wider. Vom Jahr 2021 ausgehend sollten die Beisetzungszahlen auch 2022 mindestens zu halten sein.

 

Die Hansestadt Lüneburg sollte vorhandene pflegeleichte Grabarten wie Baumgräber und Rasengräber ausbauen, sowie neue Grabarten wie z.B. Erdreihenbeisetzung (Rasen) mit Namensnennung, Urneneinzelgräber am Baum (im Rasen, mit Namensnennung) sowie Urnengräber im Rasen (Einzel- / Partnerstellen) prüfen.

 

Die Entwicklungen in der Friedhofskultur machen dementsprechend notwendig, die Friedhofsgebühren mittelfristig inhaltlich um weitere Gebühren zu den oben genannten Grabarten anzupassen und damit dem Bedarf der Nutzer entsprechen zu können. Aufgrund der anhaltenden Umstrukturierung im Bereich Friedhof bedarf es dazu noch einiger Abstimmungen und Vorbereitungen. Der Bereich 742 Friedhof wird dem Ausschuss erst Anfang 2022 einen Entwurf vorstellen.  

 

Es wird daher empfohlen, die derzeitigen Friedhofs- und Bestattungsgebühren für das Jahr 2022 nicht anzupassen.

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1: Betriebsabrechnungsbogen 2020 (BAB) Teil 1

Anlage 2: Betriebsabrechnungsbogen 2020 (BAB) Teil 2 Seite 1/2

Anlage 3: Betriebsabrechnungsbogen 2020 (BAB) Teil 2 Seite 2/2

Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung 2022

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:  75,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

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Klimaauswirkungen bewerten

 

a) Mehrfachnennungen sind möglich.

 

   Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

□   Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder
 

□   Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b) 

   Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

□   Die Vorgaben wurden eingehalten.

□   Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

□   Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

 

 

 


Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

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Anlagen

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