Beschlussvorlage - VO/09770/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung des Verwaltungsausschusses; Bestimmung der Größe und Benennung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses und deren Stellvertretungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Katrin Schütte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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25.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode um zwei auf 10 Beigeordnete zu erhöhen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Bildung und Besetzung des Verwaltungsausschusses mit den genannten Beigeordneten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 74 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gehören dem Verwaltungsausschuss in Gemeinden mit 38 bis 44 Ratsfrauen und Ratsherren 8 Beigeordnete sowie die Oberbürgermeisterin an. Der Rat kann gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode um 2 erhöht.
Nach Rückmeldung von der Mehrheit der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen soll eine Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden. Dieser Vorschlag ist in der Sitzung einzubringen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt die Besetzung des Verwaltungsausschusses gemäß § 75 Abs. 1 in Verbindung mit § 71 Abs. 2 bis 5 NKomVG fest.
Die Sitze des Verwaltungsausschusses werden auf die im Rat vertretenen Gruppe und Fraktionen wie folgt verteilt:
10 Beigeordnete
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 4 Sitze
SPD-Fraktion 3 Sitze
CDU-Fraktion 2 Sitze
Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE 1 Sitz
Ein nicht anwesendes Mitglied des Verwaltungsausschusses darf grundsätzlich nur durch die namentlich benannte Stellvertretung vertreten werden. Nur bei Verhinderung der namentlich benannten Stellvertretung kann eine andere Stellvertretung die Vertretung übernehmen. Hierbei vertreten sich gemäß § 75 Abs. 1 Satz 4 NKomVG die Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die derselben Fraktion oder Gruppe angehören, untereinander.
Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite Stellvertreterin oder ein zweiter Stellvertreter bestimmt werden (§ 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG).
Von den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen werden folgende Ratsfrauen und Ratsherren als ordentliche Mitglieder bzw. als Stellvertreter/-innen für den Verwaltungsausschuss bestimmt:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1.____________________________Stellvertreter/in:__________________________
2.____________________________Stellvertreter/in:__________________________
3.____________________________Stellvertreter/in:__________________________
4.____________________________Stellvertreter/in:__________________________
SPD-Fraktion:
5.____________________________Stellvertreter/in:__________________________
6.____________________________Stellvertreter/in:__________________________
7.____________________________Stellvertreter/in:__________________________
CDU-Fraktion:
8.____________________________Stellvertreter/in:__________________________
9.____________________________Stellvertreter/in:__________________________
Gruppe die PARTEI/DIE LINKE
10.___________________________Stellvertreter/in:__________________________
2. Stellvertreter/in:__________________________
Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, sind gem. § 75 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 4 NKomVG berechtigt, in den Verwaltungsausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden (Grundmandat).
Folgende Ratsmitglieder erhalten ein Grundmandat:
FDP-Fraktion
___________________________Stellvertreter/in:__________________________
2. Stellvertreter/in:__________________________
AfD-Fraktion
___________________________Stellvertreter/in:__________________________
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 34,-- €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
