Beschlussvorlage - VO/9728/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Straßen und Änderung der Straßenreinigungsverordnung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Angelika Richter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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13.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Widmung:
Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:
Lübecker Straße von der Einmündung Meisterweg bis zur Einmündung Horst-Nickel-Straße
| Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 120/197 tlw. und Flurstück 137/74 tlw. |
Tartuer Straße | Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 120/191 tlw. |
Hans-Heinrich-Stelljes-Straße | Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 120/196
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Hinrik-Lange-Weg | Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 137/118 Die Nutzung wird auf den Anliegerverkehr beschränkt |
Kloster-Lüne-Weg | Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 137/172 Der Verkehr wird auf den Fußgänger- und Fahrradfahrerverkehr beschränkt |
Meisterweg, von der Einmündung Gorch-Fock-Straße bis Erbstorfer Landstraße | Gemarkung Lüneburg, Flur 42, Flurstück 8/173 Die Nutzung wird auf den Anliegerverkehr und den forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt |
Alfred-Trebchen-Straße
| Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 120/186 |
Straßenreinigungsverordnung:
Die anliegende 10.Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung zum Tag nach der Veröffentlichung erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Widmung:
Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen sollen als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt. Für die noch nicht im Eigentum der Hansestadt Lüneburg befindlichen Flächen liegt die Zustimmung der Eigentümerin zur Widmung vor. Durch die Widmung werden die Straßen und Verkehrsflächen in die Straßenbaulast (u. a. bauliche Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht) der Hansestadt Lüneburg übernommen.
Gem. § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird die Widmung durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast für die auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg liegenden Verkehrsflächen ist die Hansestadt Lüneburg.
Straßenreinigung:
Die Hansestadt Lüneburg ist gem. § 52 NStrG insbesondere zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet. Die Reinigungspflicht ist nach Maßgabe der §§ 3 und 4 der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Lüneburg teilweise auf die Anlieger übertragen worden.
Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Reinigung werden durch die Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg vom 01.01.2011 in der zurzeit geltenden Fassung vom 27.08.2020 bestimmt. Die Verordnung teilt u. a. in ihrer Anlage die Straßen nach dem Grad ihres Reinigungsbedürfnisses in Reinigungsklassen ein und ist laufend durch zwischenzeitlich hergestellte und gewidmete Straßen zu ergänzen bzw. anzupassen. Die Anlage zur Straßenreinigungsverordnung soll dem beigefügten Verordnungsentwurf entsprechend ergänzt werden.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlage/n:
Anlage 1: Lageplan Lübecker Straße
Anlage 2: Lageplan Tartuer Straße, Hans-Heinrich-Stelljes-Straße
Anlage 3: Lageplan Hinrik-Lange-Weg, Kloster-Lüne-Weg
Anlage 4: Lageplan Meisterweg
Anlage 5: Lageplan Alfred-Trebchen-Straße
Anlage 6: 10. Änderungsverordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung
