Beschlussvorlage - VO/9559/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinie für das "Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Dr. Karina Hellmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
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Vorberatung
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15.06.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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01.07.2021
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22.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien wurde 2005 aufgelegt. Ziel damals war es, das Handwerk für das Thema „Erneuerbare Energien“ zu sensibilisieren und zu animieren, den Bau solcher Anlagen in das eigene Angebot mit aufzunehmen. Diese Notwendigkeit wird seit längerer Zeit nicht mehr gesehen: Es gibt ein hinreichendes Angebot an Handwerksbetrieben, die Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien in ihrem Angebot haben. Darüber hinaus ist kein Fall bekannt, in dem der Handwerksbetrieb als Antragsteller die Förderung nicht an seine Kundschaft weitergegeben hätte. Insofern ist in der Vergangenheit auch ein erhöhter Aufwand bei den Handwerksbetrieben durch die Durchleitung der Fördermittel entstanden. Aus diesem Grunde sollte eine Änderung der Antragsberechtigung zugunsten der Eigentümer erfolgen.
Die Fördermittel wurden ursprünglich aus Geldern der Erschließungsträger verschiedener Baugebiete gespeist. Darin liegt begründet, dass die Fördermittel bisher nur baugebietsspezifisch vergeben werden konnten.
Da es immer noch Fördermittel gab, diese aber trotz Bewerbung in den letzten Jahren nicht abgerufen worden sind, wurde das Förderprogramm zum 01.01.2021 für das gesamte Stadtgebiet geöffnet. Dies hatte zur Folge, dass die Mittel gänzlich und schnell abgerufen wurden.
Das Förderprogramm wird im Rahmen des Klimafonds fortgeführt. Dementsprechend wurden Haushaltsmittel eingeplant. Für die Fortführung des Förderprogramms werden aufgrund der aktuellen Entwicklungen drei grundlegende Änderungen empfohlen:
| Aktuelle Fassung | Neue Fassung |
Antragsberechtigte/r | Ausführender Handwerksbetrieb | Hauseigentümer |
Fördergegenstand PV-Anlagen | Solaranlagen zur Erzeugung elektrischer Energie | - Solaranlagen zur Erzeugung elektrischer Energie - Hybridanlagen - Fassadenmodule - Balkonmodule - Umstellung auf Überschusseinspeisung |
Fördersumme PV-Anlagen | Festbeträge pro Kilowatt installierter Leistung: 100 € je 0,2 kW (mind. 1 kW) Obergrenze: 3.000 € (entspricht 6 kW) | - gestaffelte Fördersätze für Anlagen bis zu 35 Kilowatt-Peak (kWp) - Innovationsbonus für Hybridanlagen und Fassadenmodule i.H.v. 1.000 € - Balkonmodule: - Umstellung Hausanschluss: Festbetrag i.H.v. 150 € |
Weitere in der Förderrichtlinie vorgenommene Änderungen sind formaler Natur (s. Anlage).
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 124 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,8 kB
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