Beschlussvorlage - VO/1003/04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, im Rahmen des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Heidkamp" eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Standort der am Ginsterweg angesiedelten Orthopädischen Rheuma-Klinik soll auch für die Zukunft planungsrechtlich durch Festsetzung eines Sondergebietes "Klinik" gesichert werden. Es ist daher erforderlich, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 18 "Heidkamp", der dort insbesondere ein allgemeines Wohngebiet festsetzt, entsprechend zu ändern. Das hinterliegende und ursprünglich als Trasse für die Westrandstraße gedachte Klinikgelände soll in diese Planungen mit einbezogen werden.

 

Außerdem ist beabsichtigt, die zwischen den Straßen Heidkamp und Ginsterweg festgesetzte Grünfläche "Sportplatz" in diesem Zusammenhang einer anderweitigen Nutzung zuzuführen, zumal der Hockey-Club Lüneburg e. V. seine sportlichen Tätigkeiten zum Kreideberg verlagert hat. Es ist vorgesehen, innerhalb des Bereiches dieser Grünfläche, die ehemals als Mülldeponie diente, Flächen für einen Parkplatz festzusetzen. Östlich des Ginsterweges und außerhalb der Grenzen der ehemaligen Müllkippe soll zudem planungsrechtlich eine kleinteilige Wohnbebauung ermöglicht werden.

 

Eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Heidkamp" ist lediglich in dem anliegend zeichnerisch beschriebenen räumlichen Umfang erforderlich. Parallel zur Änderung des Bebauungsplanes ist ebenso der Flächennutzungsplan der Stadt für den Teilbereich "Ginsterweg" unter Berücksichtigung der o. a. Planungsziele in einem 49. Änderungsverfahren zu ändern.

 

Als erster Verfahrensschritt wurde am 16.09.2003 der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Nunmehr kann über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Planvorentwürfe werden in der Sitzung erläutert.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

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Anlagen

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