Beschlussvorlage - VO/1002/04

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, im Rahmen des Verfahrens zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Ginsterweg" eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Standort der am Ginsterweg angesiedelten Orthopädischen Rheuma-Klinik soll auch für die Zukunft planungsrechtlich durch Darstellung eines Sondergebietes "Klinik" gesichert werden. Es ist daher erforderlich, den wirksamen Flächennutzungsplan, der dort ein allgemeines Wohngebiet darstellt, in einem 49. Änderungsverfahren entsprechend zu ändern. Das hinterliegende und ursprünglich als Trasse für die Westrandstraße gedachte Klinikgelände soll in diese Planung mit einbezogen werden.

 

Außerdem ist beabsichtigt, die zwischen den Straßen Heidkamp und Ginsterweg dargestellte Grünfläche "Sportplatz" in diesem Zusammenhang einer anderweitigen Nutzung zuzuführen, zumal der Hockey-Club Lüneburg e. V. seine sportlichen Tätigkeiten zum Kreideberg verlagert hat. Es ist vorgesehen, innerhalb des Bereiches dieser Grünfläche, die ehemals als Mülldeponie diente, Flächen für einen Parkplatz darzustellen. Östlich des Ginsterweges und außerhalb der Grenzen der ehemaligen Müllkippe soll zudem planungsrechtlich eine kleinteilige Wohnbebauung ermöglicht werden.

 

Der Geltungsbereich dieser 49. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Ginsterweg" ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben. Parallel zu der Flächennutzungsplanänderung ist es im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 18 "Heidkamp" in einem 2. Änderungsverfahren ebenso mit entsprechender Zielsetzung zu ändern.

 

Als erster Verfahrensschritt wurde am 16.09.2003 der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Nunmehr kann über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Planvorentwürfe werden in der Sitzung erläutert.

 

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Reduzieren

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

Reduzieren

Anlagen

Loading...