Beschlussvorlage - VO/0919/04
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 28/VI- 5. Änderung "Kaltenmoor-Zentrum";Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Eckhard Bente
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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13.05.2004
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Verwaltungsausschuss
beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 28/VI 5.
Änderung Kaltenmoor-Zentrum für den in der Anlage zeichnerisch
beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist
insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes für den
Lebensmitteleinzelhandel und von Stellplätzen sowie die Festsetzung der
erforderlichen Erschließung.
- Der Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 28/VI 5. Änderung Kaltenmoor
Zentrum umfasst in seinem nördlichen und westlichen Bereich in geringem
Umfang Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 46/I Sport- und
Freizeitpark Ost und 28/I Kaltenmoor (Urbach-Hochhäuser). Die
Bebauungspläne Nr. 46/I und 28/I werden mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 28/VI 5. Änderung bezüglich der betroffenen Flächen
teilweise aufgehoben und neu überplant.
- Im Rahmen des Verfahrens zur 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/VI Kaltenmoor-Zentrum ist eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im
Stadtteil Kaltenmoor besteht ein erheblicher Bedarf an Einkaufsmöglichkeiten in
der Lebensmittelbranche. Ein Investor beabsichtigt daher, unmittelbar nördlich
des vorhandenen Zentrums zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der
Kurt-Huber-Straße durch entsprechende bauliche Maßnahmen die Ansiedlung eines
Frischemarktes und/oder eines Discounters zu ermöglichen.
Dieser
Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt als Gemeinbedarfsfläche
mit der Zweckbestimmung Schule, Zentrum Kaltenmoor sowie Parkplatz für die
Allgemeinheit dargestellt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 28/VI
Kaltenmoor-Zentrum setzt dort eine Gemeinbedarfsfläche Schule mit der
Zweckbestimmung Parkplatz und Stellplatz für die Sporthalle, Schulen,
Einkaufszentrum und Kirche fest. Die ausgebaute Fläche wird auch in diesem
Sinne genutzt.
Vor
Durchführung der o.a. Baumaßnahme ist daher zunächst als planungsrechtliche
Voraussetzung der Flächennutzungsplan in einem 54. Änderungsverfahren
insbesondere mit dem Ziel der Darstellung eines Sondergebietes für den
Lebensmitteleinzelhandel nebst Stellplätzen zu ändern. Verbindlich sind u.a.
diese zulässige Art und das Maß der baulichen Nutzung, Stellplätze und
Erschließung im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 28/VI
5. Änderung Kaltenmoor-Zentrum zu regeln. In geringem Umfang werden zudem im
nördlichen und westlichen Bereich Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne
Nr. 46/I Sport- und Freizeitpark Ost und 28/I Kaltenmoor
(Urbach-Hochhäuser) einbezogen. Es handelt sich hierbei um Teile von Grün- bzw.
Verkehrsflächen. Diese Bebauungspläne werden mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 28/VI 5. Änderung bezüglich der betroffenen Flächen
(siehe Anlage) teilweise aufgehoben und neu überplant.
Als
erster Schritt zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens für den in der
Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich ist der Aufstellungs- bzw.
Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ) zu fassen. Ferner
kann über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i.S.v. § 3 Abs.
1 BauGB beschlossen werden.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in )
a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 150,00
aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung
der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich
gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche
Einnahmen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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195,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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90,3 kB
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