Beschlussvorlage - VO/0920/04
Grunddaten
- Betreff:
-
54. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Kaltenmoor-Zentrum";Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Eckhard Bente
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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13.05.2004
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1
und 4 BauGB, den Flächennutzungsplan in einem 54. Änderungsverfahren für
den Teilbereich Kaltenmoor-Zentrum zu ändern. Ziel der Planung ist
insbesondere die Darstellung eines Sondergebietes für den
Lebensmitteleinzelhandel mit den erforderlichen Stellplätzen. Der
Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch
beschrieben.
- Im Rahmen des Verfahrens zur 54. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i.S.v. § 3
Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen
durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich
Stadtplanung erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Stadtteil Kaltenmoor besteht ein erheblicher
Bedarf an Einkaufsmöglichkeiten in der Lebensmittelbranche. Ein Investor
beabsichtigt daher, unmittelbar nördlich des vorhandenen Zentrums zwischen der
Theodor-Heuss-Straße und der Kurt-Huber-Straße durch entsprechende bauliche
Maßnahmen die Ansiedlung eines Frischemarktes und/oder eines Discounters zu
ermöglichen.
Dieser Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan
der Stadt als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule, Zentrum
Kaltenmoor sowie Parkplatz für die Allgemeinheit dargestellt. Der
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 28/VI Kaltenmoor-Zentrum setzt dort eine
Gemeinbedarfsfläche Schule mit der Zweckbestimmung Parkplatz und Stellplatz
für die Sporthalle, Schulen, Einkaufszentrum und Kirche fest. Die ausgebaute
Fläche wird auch in diesem Sinne genutzt. In geringem Umfang sind ebenso
Teilflächen der Bebauungspläne Nr. 28/I Kaltenmoor (Urbach-Hochhäuser) und
46/I Sport- und Freizeitpark Ost berührt.
Vor Durchführung der o.a. Baumaßnahme ist daher
zunächst als planungsrechtliche Voraussetzung der Flächennutzungsplan in einem
54. Änderungsverfahren insbesondere mit dem Ziel der Darstellung eines
Sondergebietes für den Lebensmitteleinzelhandel nebst Stellplätzen zu ändern.
Der Geltungsbereich ist anliegend zeichnerisch beschrieben. Verbindlich sind
u.a. die zulässige Art und das Maß der baulichen Nutzung, Stellplätze und
Erschließung im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 28/VI
5. Änderung Kaltenmoor-Zentrum zu regeln.
Als erster Verfahrensschritt ist der Aufstellungs-
bzw. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ) für die 54.
Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Ferner kann über die Art und
Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen
werden.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in )
a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 150,00
aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung
der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich
gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche
Einnahmen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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149 kB
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2
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(wie Dokument)
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43,9 kB
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