Beschlussvorlage - VO/0985/04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:

 

1.      Dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Häcklingen Nr. 4 "An der Kiesgrube" - 2. Änderung nebst Begründung und grünordnerischem Fachbeitrag wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

2.      Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 29.01.2002 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Häcklingen Nr. 4 "An der Kiesgrube" im Rahmen eines 2. Änderungsverfahrens zu ändern. Zurzeit ist im Änderungsbereich eine Fläche für die Landwirtschaft mit der Zweckbestimmung Gartenbaubetrieb festgesetzt. Vormals befand sich dort eine Kiesgrube.

 

Diese Planänderung wird erforderlich, um insbesondere auf den verfüllten Flächen durch die Festsetzung eines reinen Wohngebietes die Errichtung von 7 - 10 Einfamilienhäusern zu ermöglichen, die das Baugebiet in Häcklingen zwischen den Straßen am Sonnenhang und Eichenhain sowie nördlich des Triftweges arrondiert und komplettiert. Es besteht in Häcklingen noch immer Nachfragebedarf nach bebaubaren Grundstücken, so dass nunmehr dieser noch freie Bereich der ehemaligen Kiesgrube einer Wohnbebauung zugeführt werden soll. Eine Bebauung zum jetzigen Zeitpunkt wird auch dadurch möglich, dass die früher den Bereich überspannenden Freileitungen zwischenzeitlich abgebaut worden sind.

 

Mit diesem Bebauungsplan werden zudem die landschaftspflegerischen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen geregelt sowie die Erschließung der Grundstücke festgelegt. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Siehe jedoch den anliegenden grünordnerischen Fachbeitrag. Parallel zu diesem Bebauungsplanverfahren ist auch der Flächennutzungsplan im Rahmen eines 44. Änderungsverfahrens entsprechend zu überarbeiten.

 

Die angesprochene ehemalige Kiesgrube ist bis zum Jahre 1974 wieder aufgefüllt worden. Zwei durch die Stadt bzw. den Investor in Auftrag gegebene Bodengutachten halten eine Bebauung mit Wohngebäuden unter geringfügigen Auflagen für denkbar. Im Bebauungsplan wird auf die Begrenzung der ehemaligen Kiesgrube und darauf hingewiesen, dass vor Baubeginn im Abgrabungsbereich eine Baugrunduntersuchung notwendig ist.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (06.02.2002) und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung (21.02. bis 06.03.2002) durchgeführt. Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 30.01. bis 08.03.2002 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Als nächster Schritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den vom Ingenieurbüro Gosch - Schreyer - Partner ausgearbeiteten Auslegungsentwurf nebst Begründung und grünordnerischem Fachbeitrag sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden nochmals förmlich beteiligt.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Begründung mit grünordnerischem Fachbeitrag

 

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Anlagen

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