Beschlussvorlage - VO/9572/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierungsvereinbarung über den Bau und Betrieb der multifunktionalen Sport- und Veranstaltungshalle „Arena Lüneburger Land“ mit dem Landkreis Lüneburg abzuschließen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 29.08.2017 u.a. über die Arena Lüneburger Land beraten und die Verwaltung beauftragt, die Finanzierungs- und Nutzungsvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg abzuschließen.

 

Die Finanzierungs- und Nutzungsvereinbarung wurde im Oktober 2017 unterzeichnet.

 

Danach hatte der Landkreises Lüneburg die Arena-Planungen hin zu einer multifunktionalen Sport- und Veranstaltungshalle verändert und betreibt die Halle entgegen der ersten Planungen mit einer Tochtergesellschaft selbst. Die Baukosten sind deutlich höher als 2017 und werden auf ca. 23,8 Mio. € netto beziffert. Daher ergibt sich für die Finanzierungsvereinbarung Veränderungsbedarf.

 

Im Rahmen der Neufassung des Finanzvertrages zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg, welcher vom Rat in seiner Sitzung am 26.11.2020 (VO/9172/20) beschlossen wurde, sind die Anpassungen unter Ziffer 5 der Protokollnotiz bereits enthalten und werden in der Finanzvereinbarung umgesetzt (siehe Anlage).

 

 

Die finanzielle Beteiligung der Hansestadt Lüneburg erstreckt sich nach wie vor auf einen Betrag zu den investiven (§ 2 Zuschuss zu Investitionen) und laufenden (§ 3 Betriebskostenzuschuss) Aufwendungen des Landkreises Lüneburg für die Arena.

 

Zuschuss zur Investition

 

Gemäß Entwurf der Änderungsvereinbarung zum Bau der Arena (siehe Anlage) erhält der Landkreis einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1,4 Mio. € brutto, zahlbar in vier Raten, der nachgewiesenen Bau- und Planungskosten (siehe § 2 Abs. 2 Zuschuss zur Investition). Zudem erhält der Landkreis für die Investition jährliche Zahlungen in Höhe von je 150.000 € brutto ab dem Jahr der Betriebsaufnahme für insgesamt 20 Jahre jeweils zum 31.10. eines jeden Jahres (siehe § 2 Abs. 3 Zuschuss zur Investition).

 

Zuschuss zum laufenden Betrieb

 

Für den Betrieb leistet die Hansestadt dem Landkreis einen gestaffelten Betriebskostenzuschuss (siehe Anlage, § 3 Betriebskostenzuschuss) in Höhe von

 

   75.000,- € pro Jahr für die Jahre 2021-2025

   90.000,- € pro Jahr für die Jahre 2026-2030

 110.000,- € pro Jahr für die Jahre 2031-2035

 130.000,- € pro Jahr für die Jahre 2026-2040.

 

Der Landkreis und die Hansestadt haben sich darauf verständigt, auf das Recht zur Nutzung die Arena für je fünf eigene Veranstaltungen zu verzichten.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 225.000  

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 01-573-004 / 22501 

 Produkt / Kostenträger: 57300203 (Stadthalle)

 Haushaltsjahr: 2021 ff. 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Finanzierungsvereinbarung über den Bau und den Betrieb der multifunktionalen Sport- und Veranstaltungshalle „Arena Lüneburger Land“

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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