Beschlussvorlage - VO/9572/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Finanzierungsvereinbarung Arena Lüneburger Land
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Rainer Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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01.07.2021
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22.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 29.08.2017 u.a. über die Arena Lüneburger Land beraten und die Verwaltung beauftragt, die Finanzierungs- und Nutzungsvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg abzuschließen.
Die Finanzierungs- und Nutzungsvereinbarung wurde im Oktober 2017 unterzeichnet.
Danach hatte der Landkreises Lüneburg die Arena-Planungen hin zu einer multifunktionalen Sport- und Veranstaltungshalle verändert und betreibt die Halle entgegen der ersten Planungen mit einer Tochtergesellschaft selbst. Die Baukosten sind deutlich höher als 2017 und werden auf ca. 23,8 Mio. € netto beziffert. Daher ergibt sich für die Finanzierungsvereinbarung Veränderungsbedarf.
Im Rahmen der Neufassung des Finanzvertrages zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg, welcher vom Rat in seiner Sitzung am 26.11.2020 (VO/9172/20) beschlossen wurde, sind die Anpassungen unter Ziffer 5 der Protokollnotiz bereits enthalten und werden in der Finanzvereinbarung umgesetzt (siehe Anlage).
Die finanzielle Beteiligung der Hansestadt Lüneburg erstreckt sich nach wie vor auf einen Betrag zu den investiven (§ 2 Zuschuss zu Investitionen) und laufenden (§ 3 Betriebskostenzuschuss) Aufwendungen des Landkreises Lüneburg für die Arena.
Zuschuss zur Investition
Gemäß Entwurf der Änderungsvereinbarung zum Bau der Arena (siehe Anlage) erhält der Landkreis einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1,4 Mio. € brutto, zahlbar in vier Raten, der nachgewiesenen Bau- und Planungskosten (siehe § 2 Abs. 2 Zuschuss zur Investition). Zudem erhält der Landkreis für die Investition jährliche Zahlungen in Höhe von je 150.000 € brutto ab dem Jahr der Betriebsaufnahme für insgesamt 20 Jahre jeweils zum 31.10. eines jeden Jahres (siehe § 2 Abs. 3 Zuschuss zur Investition).
Zuschuss zum laufenden Betrieb
Für den Betrieb leistet die Hansestadt dem Landkreis einen gestaffelten Betriebskostenzuschuss (siehe Anlage, § 3 Betriebskostenzuschuss) in Höhe von
• 75.000,- € pro Jahr für die Jahre 2021-2025
• 90.000,- € pro Jahr für die Jahre 2026-2030
• 110.000,- € pro Jahr für die Jahre 2031-2035
• 130.000,- € pro Jahr für die Jahre 2026-2040.
Der Landkreis und die Hansestadt haben sich darauf verständigt, auf das Recht zur Nutzung die Arena für je fünf eigene Veranstaltungen zu verzichten.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten: 225.000
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 01-573-004 / 22501
Produkt / Kostenträger: 57300203 (Stadthalle)
Haushaltsjahr: 2021 ff.
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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57,5 kB
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