Beschlussvorlage - VO/9567/21
Grunddaten
- Betreff:
-
86. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Sportpark Ochtmissen" Auslegungsbeschluss Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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14.06.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:
- Der Entwurf der 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Sportpark Ochtmissen“ mit neuem Geltungsbereich nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 22.01.2019 die 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Sportpark Ochtmissen“ eingeleitet.
Die Flächendarstellung erweitert im Wesentlichen ostseitig bereits dargestellte Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Sport" auf bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellter Fläche.
Wiederum westlich angrenzend sind Pool-Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, für die ein separates Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wird.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist auf dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 3,1 ha.
Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden gem. § 3 Abs.1 BauGB im Amtsblatt und auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg bekanntgemacht. Die Vorentwürfe hingen im Juni/Juli 2019 im Bereich Stadtplanung zur Ansicht aus. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.
Der Umweltbericht mit Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzbeitrag, in dem die Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung eingeflossen sind, hat zu Änderungen des Planungskonzeptes geführt.
Für den Entwurf des Flächennutzungsplanes resultierten insbesondere folgende Änderungen:
- Konkretisierung der westlichen Geltungsbereichsgrenze
- Darstellung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im nördlichen Geltungsbereich.
Zudem wurde ein Lärmgutachten erstellt, das dem Umweltbericht als Anlage beigefügt ist.
Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel förmlich beteiligt. Die Unterlagen werden zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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254,3 kB
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(wie Dokument)
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13,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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827,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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254,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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1.002 kB
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6
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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