Beschlussvorlage - VO/9516/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie über die Förderung zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Lüneburger Innenstadt
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Rainer Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
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Vorberatung
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12.05.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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20.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie über die Förderung zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Lüneburger Innenstadt wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten und Mittel aus dem REACT-EU „Ad hoc-Programms Innenstadt“ einzuwerben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Innenstadt Lüneburgs leidet zusehends unter den Folgen der Corona-Pandemie, sichtbare Folgen sind steigende Leerstände und damit verbunden ein Sinken der Kundenzahlen und damit auch der Umsätze.
Um dem entgegenzuwirken hat der Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am 25.03.2021 u.a. über Maßnahmen zur Entwicklung der Lüneburger Innenstadt erörtert.
Angelehnt an das Sofortprogramm in Nordrhein-Westfalen schlägt die Verwaltung in der „Förderrichtlinie zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Lüneburger Innenstadt“ (siehe Anlage) ein Modell zur Drittelung der Miete
- 1/3 Mieter/in,
- 1/3 Nachlass Eigentümer/in / Vermieter/in,
- 1/3 Hansestadt Lüneburg Lüneburg) vor.
Dabei werden nur Neuanmietungen von Ladenlokalen in der Innenstadt gefördert, deren Nettokaltmiete pro Quadratmeter den in Lüneburg üblichen Mieten in der Lage entspricht.
Antragsberechtigt sind Einzelhändler*innen, Dienstleister und Gastronomiebetriebe, die in der Innenstadt Ladenlokale / Geschäftsräume anmieten wollen und mit ihren Neueröffnungen zur Bereicherung der Angebotsvielfalt durch Alleinstellungsmerkmal, durch ein qualitativ hochwertiges Warensortiment oder durch ein besonderes Konzept zur Verbesserung des Angebotes in der Lüneburger Innenstadt beitragen.
Zur Vermeidung von Leerständen können in begründeten Einzelfällen auch in der Innenstadt ansässige Einzelhändler*innen, Dienstleister und Gastronomiebetriebe gefördert werden, die in wirtschaftliche Not geraten sind und mithilfe der Förderung eine Chance haben, ihre Unternehmen / Betriebe fortzuführen.
Die Förderung wird in Form eines Mietzuschusses in Höhe von bis zu max. 2.000 € im Monat über eine Laufzeit von 12 Monaten gewährt.
Mit der gezielten Förderung zur Reduzierung des Leerstandes werden wichtige Impuls gegeben, um die Attraktivität der Innenstadt zu steigern und den Bürger*innen und Gästen der Hansestadt ein positives Erlebnis und eine hohe Aufenthaltsqualität zu bieten.
Für die Umsetzung der Förderung sollen Mittel aus dem REACT EU „Ad-hoc-Programms Innenstadt“ eingeworben werden. Eine „Vorfinanzierung“ erfolgt aus den zur Verfügung stehenden Mitteln „weitere Corona Maßnahmen“
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 210 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja x, sofern einer apl. Mittelbereitstellung zugestimmt wird
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 20000 / KS 20020
Produkt / Kostenträger: 111009 / KT 11100903
Haushaltsjahr: 2021 (HAR aus 2020)
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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239,3 kB
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