Beschlussvorlage - VO/9268/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Aussetzung der Grabfeldrichtlinie für den Waldfriedhof
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Miriam Uder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
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Entscheidung
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28.04.2021
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02.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 20.12.2018 (VO/8014/18-1) wurde die geltende Grabfeldrichtlinie für den Waldfriedhof ab dem 01.01.2019 für 18 Monate ausgesetzt.
Die Grabfeldrichtlinie bezieht sich ausschließlich auf den Waldfriedhof. Sie regelt die Gestaltung, die Materialien sowie die Beschriftung von Grabmalen. Zusätzlich werden Vorgaben für Sitzbänke, Platten und Einfassungen gemacht. Lediglich auf drei Grabfeldern des Waldfriedhofes gilt die Richtlinie nicht (Feld 22, 28b und 30).
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Steinmetze, Bestatter, Gärtner, Kirchen und anderer am Friedhofswesen Beteiligter wurde erabeitet, dass dieses starre Regelwerk die Attrakitivität des Waldfriedhofes mindern kann, weil die Nutzer ihre Gräber nicht individuell gestalten können.
Im September 2020 wurde eine Evaluation der Entwicklung durchgeführt und die Änderungen an den Gräbern erfasst. An insgesamt 64 Grabanlagen konnten Veränderungen der Gestaltung festgestellt werden. Dabei bezieht sich ein Großteil auf die Einfassungen der Gräber.
Ganzabdeckungen aus Steinplatten stellen mit 2 Gräbern bisher die Ausnahme dar. Dagegen wurden vermehrt Abdeckungen aus Schotter (21 Stk) umgesetzt.
Die Bepflanzung wurde oft belassen. Auffallend ist die Verwendung von Betonsteinkanten und anderer Materialien wie Metall und Kunststoff.
Im Rahmen einer Präsentation werden die festgestellten Veränderungen vorgestellt.
In 2021 soll die seit 2009 gültige Friedhofssatzung der Hansestadt Lüneburg überarbeitet werden. Darin sollen auch Regelungen zur Gestaltung von Gräbern aufgenommen werden, die dann einheitlich für alle Lüneburger Friedhöfe der gelten sollen. Die Überarbeitung erfolgt unter Einbeziehung der zuletzt ruhenden Arbeitsgruppe und soll dem Ausschuss Ende 2021 vorgestellt werden..
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Grabfeldrichtlinie bis zum Inkrafttreten der neuen Friedhofssatzung weiterhin auszusetzen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 102 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
