Mitteilungsvorlage - VO/9432/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Unerhebliche über- und außerplanmäßige Bereitstellungen im Jahr 2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Bearbeitung:
- Daniela Seidel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
Vorberatung
|
|
|
19.03.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Hansestadt Lüneburg
|
Entscheidung
|
|
|
25.03.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG entscheidet der Oberbürgermeister über die Bereitstellung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen von unerheblicher Bedeutung.
Als Wertgrenze zur Unerheblichkeit wurden in § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg 100.000 EUR festgesetzt. Über die Fälle von unerheblicher Bedeutung ist der Rat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.
Im Jahr 2020 wurden dreizehn über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen für die Hansestadt Lüneburg mit einem Gesamtvolumen von 452.848,00 EUR bereitgestellt.
Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja x
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: siehe Anlage
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
72,5 kB
|
