Beschlussvorlage - VO/9075/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO wird für unbewegliche Vermögensgegenstände auf 2,5 Mio. € und für bewegliche Vermögensgegenstände auf 500.000 € festgelegt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 12 Abs. 1 Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) ist bei Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen. Die Erheblichkeitsgrenze kann individuell durch die jeweilige Kommune bestimmt werden. Oberhalb der festgelegten Wertgrenze ist vor Projektbeginn die wirtschaftlichste Lösung unter den in Frage kommenden Varianten zu ermitteln. Unterhalb dieser Wertgrenze, bei Investitionen von unerheblicher finanzieller Bedeutung, muss vor ihrem Beginn mindestens eine Folgekostenberechnung vorgenommen werden.

 

Einheitliche und durchgängig angewandte Wertgrenzen im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO werden weder durch Gesetze noch durch Rechtsprechung vorgegeben. Die Festlegung der Wertgrenze erfolgt individuell durch die Kommune und kann sich an der Relation zur Größe bzw. des Haushaltsvolumens orientieren.

 

Neben der Einbeziehung des Haushaltsvolumens sollte eine Differenzierung nach beweglichen bzw. unbeweglichen Vermögensgegenständen vorgenommen.  Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung als Erheblichkeitsgrenze bei

 

unbeweglichen Vermögensgegenständen 2,5 Mio. € und bei

beweglichen Vermögensgegenständen 500.000 € vor.

 

Dabei müssen die Berechnungen nicht bereits zur Aufnahme von Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltsberatungen vorliegen, jedoch spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der veranschlagten Maßnahme.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   31 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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