Mitteilungsvorlage - VO/9376/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gem. Ziff. 5 der Richtlinie hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg (3-3) in der Fassung vom 11.04.11 ist der Rat der Hansestadt Lüneburg über die im Vorjahr erfolgten Gutachten und Beratungsleistungen zu unterrichten. Die Richtlinie ist zur Kenntnis als Anlage 1 beigefügt. Die in 2020 erfolgten Vergaben sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Insgesamt wurden Gutachten und Beratungsleistungen im Umfang von 218.574,05 € netto / 259.264,64 € brutto vergeben.

 

Nachrichtlich werden an dieser Stelle noch einmal die Vergabevolumina der letzten 5 Jahre (2015-2019) genannt.

 

2015:                96.473,00 € (netto)              114.802,87 € (brutto)

2016:      94.871,49 € (netto)  110.792,64 € (brutto)

2017:      98.505,91 € (netto)  117.222,03 € (brutto)

2018:    117.369,74 € (netto)  139.669,99 € (brutto)

2019:     126.093,65 € (netto)  150.051,45 € (brutto)

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 38,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja 

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Anlage 1: Richtlinie hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg (3-3)

 

Anlage 2: Übersicht Gutachten und Beratungsleistungen 2020

 

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Anlagen

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