Beschlussvorlage - VO/9312/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst folgende Beschlüsse:

  1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich zwischen der bestehenden Wohnbebauung am Postweg in Hagen wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 90. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Der Änderungsbereich bekommt die Bezeichnung „Hagen - Postweg“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung von Wohnbauflächen.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Privateigentümer einer in einer Lücke zwischen bestehender Wohnbebauung gelegenen Fläche von ca. 0,6 ha Größe am Postweg in Hagen ist mit dem Wunsch auf Entwicklung von Wohnbauland an die Hansestadt Lüneburg herangetreten.

Das Grundstück liegt östlich des Postweges im Ortsteil Hagen. Die derzeit überwiegend als Wiese genutzte Fläche soll als Wohnbaufläche entwickelt werden.

Um die betroffenen Belange und verschiedenste Anforderungen z.B. aus Wohnbedarf und Naturschutz zu ermitteln und gerecht untereinander abzuwägen sowie eine geregelte städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich abzusichern, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes (und Aufstellung eines Bebauungsplans im Parallelverfahren) erforderlich.

Der Änderungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt.

Der Flächennutzungsplan stellt derzeit straßenseitig einen Spielplatz (der nie hergestellt war) sowie rückwärtig landwirtschaftliche Flächen dar. Umliegend sind allgemeine Wohngebiete dargestellt und auf der anderen Seite des Postweges ein Wochenendhausgebiet.

Mit der Bearbeitung der Bauleitplanungen wird ein externes Planungsbüro beauftragt. Anfallende Kosten für die Planung und erforderliche Gutachten etc. werden durch den Vorhabenträger übernommen. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.

 

 

 

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert: Kostenübernahmeerklärung liegt vor.

 Ja

 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

 

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Anlagen

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