Beschlussvorlage - VO/9305/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 185 "Hagen - Postweg" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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22.02.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst folgende Beschlüsse:
- Für den in der Anlage dargestellten Bereich zwischen der bestehenden Wohnbebauung am Postweg in Hagen wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 185 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Hagen - Postweg“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbaubauflächen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzu-
führen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Privateigentümer einer in einer Lücke zwischen bestehender Wohnbebauung gelegenen Fläche von ca. 0,6 ha am Postweg in Hagen ist mit dem Wunsch auf Entwicklung von Wohnbauland an die Hansestadt Lüneburg herangetreten.
Das Grundstück liegt östlich des Postweges im Ortsteil Hagen. Die derzeit überwiegend als Wiese genutzte Fläche soll als Wohnbaufläche entwickelt werden.
Um die betroffenen Belange und verschiedenste Anforderungen z.B. aus Wohnbedarf und Naturschutz zu ermitteln und gerecht untereinander abzuwägen sowie eine geregelte städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich abzusichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans (und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren) erforderlich.
Der Änderungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt.
Der Flächennutzungsplan stellt derzeit straßenseitig einen Spielplatz sowie rückwärtig landwirtschaftliche Flächen dar und wird im Parallelverfahren geändert.
Mit der Bearbeitung der Bauleitplanungen wird ein externes Planungsbüro beauftragt. Anfallende Kosten für die Planung und erforderliche Gutachten etc. werden durch den Vorhabenträger übernommen. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert: Es liegt eine Kostenübernahmeerklärung vor.
Ja
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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203,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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11,1 kB
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