Beschlussvorlage - VO/9314/20
Grunddaten
- Betreff:
-
79. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Am Wienebütteler Weg" Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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30.11.2020
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07.12.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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17.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst folgende Beschlüsse:
- Die im Rahmen der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Am Wienebütteler Weg“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.
- Der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Am Wienebütteler Weg“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 19.12.2017 die 79. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Am Wienebütteler Weg“ eingeleitet.
Das Plangebiet liegt nördlich des Psychiatrischen Klinikums Lüneburg (PKL) und westlich des Sportparks am Kreideberg und hat eine Größe von ca. 23 ha. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg stellt den Geltungsbereich ganz überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar. Zudem sind Hochspannungsleitungen und ein Rest der ehemals geplanten Umgehungsstraße dargestellt. Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung eines Teils der bisherigen Ackerfläche als Wohnbauland.
Dem Aufstellungsbeschluss vorgeschaltet war ein informelles Bürgerbeteiligungsverfahren. Darin wurden mit Hilfe eines Moderators mehrere Veranstaltungen zur Information und Beteiligung abgehalten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden hat im Januar/Februar 2018 stattgefunden.
Die daraufhin geänderten Planungen wurden im Juni/Juli 2020 im Zuge der sogenannten förmlichen Beteiligung noch einmal öffentlich ausgelegt. Die Behörden wurden parallel beteiligt. Im Verfahren sind 13 Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken von Behörden und 60 Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen. Wesentliche Themen waren der durch das Baugebiet entstehende Verkehr und Verkehrslärm sowie die Energieversorgung des Quartiers. Zudem gab es zahlreiche Einzelanregungen. In der Anlage sind die eingegangenen Stellungnahmen abgebildet und Abwägungsvorschläge dargelegt.
Zur Klarstellung wurden sowohl das Verkehrs- als auch das Lärmgutachten noch einmal ergänzt durch eine auf den gewählten Planfall 2B bezogene allgemeinverständliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Gutachten. Um von Stellungnehmenden befürchtete Wechselwirkungen durch zunehmenden Verkehr und Senkungen korrekt einschätzen zu können, wurde eine entsprechende fachgutachterliche Untersuchung erstellt. Zudem wurde das Energiekonzept durch einen Vorschlag zur Energieversorgung durch die Avacon ergänzt. Alle Gutachten sind der Vorlage in Allris beigefügt.
Nach Prüfung aller Gutachten und Stellungnahmen wurden keine wesentlichen Änderungen der Planung erforderlich. In einem Punkt wird vorgeschlagen, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung klarstellend zu ändern:
- Die Zweckbestimmung der Flächen für Versorgungsanlagen wird geändert in:
„Erneuerbare Energien und Abwasser“
Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgelisteten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung und Abwägung ist als Anlage beigefügt. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen.
Ein vollständiger Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu getroffen werden soll, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden.
Die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im weiteren Verfahren dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg zur Genehmigung vorgelegt.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt.
Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 4271400/ KS 61040
Produkt / Kostenträger: KT 51100104
Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen:
Anlage/n:
Anlage 1 Geltungsbereich
Anlage 2 Verfahrensübersicht
Anlage 3 Abwägungsübersicht TÖB
Anlage 4 Abwägungsübersicht Privat
Anlage 5 Bestandsplan
Anlage 6 Planzeichnung
Anlage 7 Begründung mit Umweltbericht
Anlage 8 städtebaulicher Entwurf
Anlage G1 Klimagutachten
Anlage G2 Potenzialanalyse
Anlage G3 Bodengutachten
Anlage G4 Verkehrstechnische Untersuchung
Anlage G4a Ergänzung Verkehrstechnische Untersuchung
Anlage G5 Lärmtechnische Untersuchung
Anlage G5a Ergänzung Lärmtechnische Untersuchung
Anlage G6 Energiekonzept
Anlage G6a Energieversorgungsgesetz
Anlage G7 Senkungen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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10
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