Beschlussvorlage - VO/9319/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2019 für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird zugestimmt. Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren bleiben unverändert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Betriebsabrechnung 2019 und Gebührenbedarfsberechnung 2021

 

Die vorliegende Betriebsabrechnung 2019 (Anlagen 1 bis 3) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 23,9 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2017 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 716,7 T€.

 

Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2019 auf Basis der Betriebsabrechnung 2018 für das Jahr 2020 festgesetzt.

 

Die Entwicklung der Beisetzungen gestaltet sich wie folgt:

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

2020

(Stand 18.11.2020)

Beisetzungen

487

480

451

452

473

386 

 


Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Produkt 553001 Friedhofs- und Bestattungswesen

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2017

2018

2019

2020

2021

Erlöse

1.429.076

1.477.610

1.488.238

1.410.000

1.453.400

Kosten

1.514.265

1.528.872

1.512.119

1.517.760

1.536.700

Jahresbezogenes Ergebnis

-85.189

-51.262

-23.881

-107.760

-83.300

Vortrag aus Vorvorjahr

-587.436

-1.027.066

-683.241

-1.090.689

-716.733

Ergebnisverzinsung

-10.616

-12.361

-9.598

-15.322

-5.742

Gesamtergebnis

-683.241

-1.090.689

-716.720

-1.213.771

-805.775

 

Die Beisetzungszahlen bleiben nach Aussage des Friedhofsleiters auch 2020 mit insgesamt ca. 460 Beisetzungen stabil. Mit rund 70 % sind die Urnenbeisetzungen weiterhin die Hauptbestattungsart. Die Anzahl der Urnenbeisetzungen steigt dabei stetig an und insbesondere die Baumgräber bekommen dabei immer mehr Gewicht (ca. 90 in 2020 zu 48 in 2019). Dies spiegelt den Trend der derzeitigen Bestattungskultur mit stetig wachsender Nachfrage nach pflegeleichten Gräbern wider. Die Hansestadt Lüneburg sollte vorhandene pflegeleichte Grabarten wie Baumgräber und Rasengräber ausbauen, sowie neue Grabarten wie z.B. Erdreihenbeisetzung (Rasen) mit Namensnennung und Urneneinzelgräber (im Rasen, ohne Namensnennung) prüfen. Vom Jahr 2020 ausgehend sollten die Beisetzungszahlen auch 2021 mindestens zu halten sein.

 

Die Entwicklungen in der Friedhofskultur machen dementsprechend notwendig, die Friedhofsgebühren mittelfristig inhaltlich um weitere Gebühren anzupassen und damit dem Bedarf der Nutzer entsprechen zu können. Aufgrund der anhaltenden Umstrukturierung im Bereich Friedhof bedarf es dazu noch einiger Abstimmungen und Vorbereitungen. Der Bereich 74 Friedhof wird dem Ausschuss erst in 2021 einen Entwurf vorstellen.

 

Es wird daher empfohlen, die derzeitigen Friedhofs- und Bestattungsgebühren nach dem jetzigen Kenntnisstand vorerst nicht anzupassen.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: keine 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

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Anlage/n:

 

Anlage 1: Betriebsabrechnungsbogen 2019 (BAB) – Teil 1

Anlage 2: Betriebsabrechnungsbogen 2019 (BAB) – Teil 2 Seite 1/2

Anlage 3: Betriebsabrechnungsbogen 2019 (BAB) – Teil 2 Seite 2/2

Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung 2021

 

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Anlagen

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