Beschlussvorlage - VO/9193/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Franziska Knoop
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Oedeme
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Anhörung
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28.10.2020
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen
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Anhörung
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02.11.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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19.11.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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26.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 wurde am 19. Dezember 2019 durch den Rat beschlossen. Durch die Corona-Pandemie bedingte und damit im Dezember nicht vorhersehbare haushalterische Entwicklung machten die Aktualisierung der Haushaltssatzung am 28. April 2020 erforderlich. Die Haushaltsgenehmigung wurde schließlich am 18. Mai 2020 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport erteilt und enthält eine Nebenbestimmung zur Berichtserstattung, deren Schwerpunkt die Liquiditätsentwicklung der Hansestadt Lüneburg beinhaltet.
Zwischenzeitlich machen die im Folgenden näher bezeichneten Entwicklungen eine erneute Anpassung der Haushaltssatzung erforderlich, sodass es einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 115 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz bedarf.
Flächenerwerb Bilmer Berg
Für den Erwerb von Flächen am „Bilmer Berg“ werden zusätzliche Auszahlungen i. H. v. rd. 14 Mio. € inkl. Nebenkosten erwartet, s. VO/9156/20. Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, dort Flächen zu erwerben, um den Bedarf an Gewerbeflächen langfristig zu sichern. Eine Anpassung der Haushaltssatzung ist erforderlich, da der Grunderwerb über eine zusätzliche Kreditaufnahme realisiert werden muss.
Bezogen auf das Kreditvolumen von rd. 14 Mio. € werden Zinsaufwendungen i. H. v. 35 T€ bis 42 T€ p. a. entstehen. Bei einem Kredit mit Festzins über eine Laufzeit von 10 Jahren ohne Tilgung sind dies summiert 350 T€ bis 420 T€.
Corona-Pandemie
Anders als im April dieses Jahres sind mittlerweile Änderungen hinsichtlich der Ertragssituation sowie hinsichtlich der Kreisumlage absehbarer, sodass diese Positionen der Vollständigkeit halber ebenfalls aufgeführt werden.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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645,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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626,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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54,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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710,8 kB
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