Beschlussvorlage - VO/9150/20-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" - Programmjahr 2020 - "Ein Sportplatz für alle" - Sanierung des Schulsportplatzes in Kaltenmoor
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Britta Herrschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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01.10.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg befürwortet die Antragsstellung für das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ mit dem Projekttitel „Ein Sportplatz für alle“ – Sanierung des Schulsportplatzes in Kaltenmoor und die Finanzierung des Eigenanteils der Hansestadt Lüneburg gemäß des vorgelegten Finanzierungsplans.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die VO 9150/20 beschreibt den Sachverhalt der Anmeldung der geplanten Maßnahme "Ein Sportplatz für alle - Sanierung des Schulsportplatzes in Kaltenmoor" zur Aufnahme in das Förderprogramm "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten mit einem Gesamtvolumen von 880.000,00 € bei einer geplanten Fördersumme von 792.000,00 € und einem Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg von 88.000,00 €.
Am gestrigen Mittwoch, den 30.09.2020 wurde das Sportreferat durch das Amt für regionale Landesentwicklung darüber informiert, dass der Förderantrag aufgrund der 50%igen Schulnutzung des Schulsportplatzes Kaltenmoor um 50% auf lediglich 440.000 € gekürzt werden muss. Insofern würde der maximale Förderbetrag bei einer Förderung von 90% 396.000 € betragen.
Durch diese Verringerung der möglichen Fördersumme auf 396.000,00 € erhöht sich der Anteil der erforderlichen Eigenmittel für die Maßnahme auf 484.000,00 €.
Bis zum 02.10.2020 wird für die Aufrechterhaltung des Förderantrages die Bestätigung benötigt, dass diese Eigenmittel bei einer möglichen Auswahl des Förderantrages für die Umsetzung der Maßnahme in 2021 gemäß Haushaltsentwurf zur Verfügung stehen.
Der erforderliche Mindestanteil (s. Finanzierungsplan) kann über vorhandene Haushaltsausgabenreste (233.400,00 €) und den laufenden Ansatz 2020 (220.000,00 €) abgedeckt werden.
Zusätzlich hat die Verwaltung einen Antrag auf Förderung der Maßnahme bei der Kreisschulbaukasse gestellt. Hier ist nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich von einer Fördersumme von 160.000,00 € auszugehen, die die erforderlichen Eigenmittel der Hansestadt auf dann 324.000 € reduzieren würde.
Der Kosten- und Finanzierungsplan für das Förderprogramm ändert sich folgendermaßen:
Finanzierungplan |
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Gesamtkosten |
| 880.000,00 € |
davon förderfähig über das Förderprogramm „Investitionspakt“ | 440.000,00 € |
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Fördersumme (Fördersatz max. 90%) |
| 396.000,00 € |
Restbetrag |
| 484.000,00 € |
abzgl. ggf. Förderung Kreisschulbaukasse | 160.000,00 € |
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Mindest-Eigenanteil |
| 324.000,00 € |
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HAR 2018 / 2019 | 233.000,00 € |
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HH 2020 – Investnr. 01 – 218 - 005 | 220.000,00 € |
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Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 32,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 880.000,00 €
c) an Folgekosten: Unterhaltungskosten von 10.000,00 € p.a.
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 56690 - Invest.-Nr. 01-218-005
Produkt / Kostenträger: 218 001 02
Haushaltsjahr: 2018, 2019, 2020
e) mögliche Einnahmen: 396.000,00 € aus dem Förderprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten und 160.000,00 € als Förderung der Kreisschulbaukasse:
