Beschlussvorlage - VO/9032/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Als Vertreterin der Hansestadt Lüneburg im Stiftungsrat der Stiftung Nordostdeutsches Kulturwerk wird, für eine Amtszeit von 3 Jahren, Frau Prof. Dr. Heike Düselder und zu ihrem Stellvertreter Herr Dr. Thomas Lux gewählt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg ist seit der Stiftungsgründung in 1975 Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung Nordostdeutsches Kulturwerk (NOKW).

Die Stiftung hat sich, in Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 96 Bundesvertriebenengesetz, u.a. die Pflege des nordostdeutschen Kulturerbes und die Erforschung und Pflege der wechselseitigen Kulturbeziehungen der Deutschen und ihrer Nachbarvölker in Osteuropa zum Ziel gesetzt (siehe Stiftungszweck, Art. 2 der Satzung).

 

Gemäß Artikel 7 Abs. 1 Nr. 7 sowie Abs. 2 der Satzung entsendet die Hansestadt Lüneburg ein Mitglied in den Stiftungsrat und bestellt eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter.

 

In der aktuellen Amtsperiode, die am 30.09.2020 enden wird, nahm Fr. Prof. Dr. Heike Düselder die Vertretung der Hansestadt Lüneburg im Stiftungsrat wahr, ihre Stellvertretung übernahm Herr Dr. Thomas Lux (siehe VO/7524/17).

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 138 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 67 NKomVG die Vertreterin/ den Vertreter der Hansestadt Lüneburg sowie eine Stellvertreterin/ einen Stellvertreter im Stiftungsrat der Stiftung Nordostdeutsches Kulturwerk.

 

Die Entsendung in den Stiftungsrat erfolgt für eine dreijährige Amtsperiode, welche am 30.09.2023 endet.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:     20,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.     ---

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:     ---

c)  an Folgekosten:     ---

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 XJa

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Satzung NOKW

 

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Anlagen

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