Beschlussvorlage - VO/9010/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Lüneburger Wohnungsbau GmbH für die Gesellschafterversammlung der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs- GmbH anzuweisen, der vorgenannten Änderung des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Aufsichtsrates der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH am 18.05.2020 wurde u.a. die Änderung des Gesellschaftsvertrages behandelt. Für den Beschluss in der Gesellschaftsversammlung der Muttergesellschaft Lüneburger Wohnungsbau GmbH sind die Beteiligungsvertreter entsprechend mit Weisungen zu versehen.

 

Aufgrund der jüngsten Entwicklung der Lüneparken gerade in Bezug auf den zuletzt geschlossenen Vertrag mit den Stadtwerken Winsen (Luhe) bzgl. der Bewirtschaftung des Parkhauses, erachten die Gesellschafter der LüWoBau Lüneburger Wohnungsbau GmbH und die Lüneburger Parkhaus GmbH & Co.KG es als sinnvoll den Gesellschaftsvertrag der Lüneparken anzupassen. Die Änderungen (rot hervorgehoben) in der nachfolgenden Synopse wurden der Lüneparken von RA Becker, aufgrund der Erweiterung des Geschäftsfeldes mit dem Parkhaus Winsen, empfohlen.

 


 

Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH

Gesellschaftsvertrag aktuelle Fassung (30.04.10)

Entwurf: Neufassung des Gesellschaftsvertrages

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

2.1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Verwaltung von Parkhäusern, Parkplätzen und Tiefgaragen sowie allen Geschäften, die geeignet sind, den Unternehmenszweck zu fördern.

 

2.2. Unternehmenszweck ist es, die Lüneburger Parkhäuser zukünftig kunden­ freundlicher, kostengünstiger und mit einem einheitlichen Bewirtschaftungssystem zu betreiben. Durch Synergieeffekte sollen Fixkosten gesenkt werden, sodass für jeden Parkhauseigentümer gegenüber der Selbstverwaltung günstigere Bewirtschaftungskosten entstehen. Ein einheitliches, modernes und kunpenfreundliches Erscheinungsbild von Parkhäusern und Technik, bis hin zu den Parkscheinen soll die Kundenakzeptanz fördern und damit zu steigenden Auslastungen führen.

 

 

2.3. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand errichten, erwerben, vertreten und sich an solchen beteiligen.

 

2.4. Die Gesellschaft darf sich auch als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften beteiligen und deren Geschäftsführung wie auch Vertretung übernehmen.

 

2.5. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

 

2.1. unverändert

 

 

 

 

 

 

2.2.  Weiterer Unternehmensgegenstand ist es, die Lüneburger Parkhäuser zukünftig kundenfreundlicher, kostengünstiger und mit einem einheitlichen Bewirtschaftungssystem zu betreiben. Durch Synergieeffekte sollen Fixkosten gesenkt werden, sodass für jeden Parkhauseigentümer gegenüber der Selbstverwaltung günstigere Bewirtschaftungskosten entstehen. Ein einheitliches, modernes und kundenfreundliches Erscheinungsbild von Parkhäusern und Technik, bis hin zu den Parkscheinen soll die Kundenakzeptanz fördern und damit zu steigenden Auslastungen führen.

 

2.3.  unverändert

 

 

 

 

 

2.4.  unverändert

 

 

 

 

 

2.5.  unverändert

 


 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:  35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:  keine

c) an Folgekosten:  keine 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e) mögliche Einnahmen:       keine

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Anlage/n:

 

 

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