Beschlussvorlage - VO/8971/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte 14. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Hansestadt Lüneburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Corona-Krise wird - sofern dringende Beschlussfassungen es nicht erforderlich machen – auf Präsenzsitzungen der Ausschüsse des Rates verzichtet.

Um trotzdem Informationen an die Politik zu geben und gremieninterne Diskussion führen zu können, sollen die Ausschüsse in Form von Telefon- oder Videokonferenzen stattfinden.

 

Um auch dafür eine Vergütung über die Entschädigungssatzung auszahlen zu können, ist diese wie folgt zu ergänzen:

 

§ 1 Abs. 2 der Entschädigungssatzung:

Für Sitzungen von Fraktionen oder Gruppen wird Sitzungsgeld in Höhe des Abs. 1 gezahlt. Die Anzahl der abrechnungsfähigen Sitzungen nach Satz 1 wird je Fraktion oder Gruppe auf 40 pro Jahr begrenzt. Für Sitzungen sowie Telefon- und Videokonferenzen der vom Rat (vorübergehend) eingerichteten, anderen Gremien kann Sitzungsgeld nach Maßgabe dieser Satzung bis maximal zwei Sitzungen/ Konferenzen pro Monat gezahlt werden. 4Soll Sitzungsgeld für ein solches Gremium gezahlt werden, ist hierüber ein gesonderter Beschluss zu fassen.

 

§ 2 Abs. 3 der Entschädigungssatzung:

Das Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 € für die Teilnahme der gewählten und beratenden Ortsratsmitglieder an Ortsrats- und Fraktions- oder Gruppensitzungen wird für maximal zwei Sitzungen/ Konferenzen pro Monat gewährt. Die Ortsratsmitglieder erhalten für die nach der Geschäftsordnung vorgesehene Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen ebenfalls Sitzungsgeld in entsprechender Höhe.

 

§ 4 der Entschädigungssatzung:

Die nicht dem Rat angehörenden, stimmberechtigten und nichtstimmberechtigten Mitglieder von Ausschüssen, des gemeinsamen Integrationsbeirates und der vom Rat gebildeten, anderen Gremien (zu beachten hierbei § 1 Abs. 2 Satz 3 und 4) erhalten zur Abgeltung ihrer Aufwendungen einschließlich der Fahrkosten eine Entschädigung von 26,00 € je Sitzung/ Konferenz. Daneben besteht kein weiterer Anspruch auf Ersatz von Auslagen.

 

§ 13 der Entschädigungssatzung:

Die 14. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 15.04.2020 in Kraft.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   34,00 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

14. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung

 

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Anlagen

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