Beschlussvorlage - VO/8971/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung); 14. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Annika Klimmek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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04.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Corona-Krise wird - sofern dringende Beschlussfassungen es nicht erforderlich machen – auf Präsenzsitzungen der Ausschüsse des Rates verzichtet.
Um trotzdem Informationen an die Politik zu geben und gremieninterne Diskussion führen zu können, sollen die Ausschüsse in Form von Telefon- oder Videokonferenzen stattfinden.
Um auch dafür eine Vergütung über die Entschädigungssatzung auszahlen zu können, ist diese wie folgt zu ergänzen:
§ 1 Abs. 2 der Entschädigungssatzung:
Für Sitzungen von Fraktionen oder Gruppen wird Sitzungsgeld in Höhe des Abs. 1 gezahlt. Die Anzahl der abrechnungsfähigen Sitzungen nach Satz 1 wird je Fraktion oder Gruppe auf 40 pro Jahr begrenzt. Für Sitzungen sowie Telefon- und Videokonferenzen der vom Rat (vorübergehend) eingerichteten, anderen Gremien kann Sitzungsgeld nach Maßgabe dieser Satzung bis maximal zwei Sitzungen/ Konferenzen pro Monat gezahlt werden. 4Soll Sitzungsgeld für ein solches Gremium gezahlt werden, ist hierüber ein gesonderter Beschluss zu fassen.
§ 2 Abs. 3 der Entschädigungssatzung:
Das Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 € für die Teilnahme der gewählten und beratenden Ortsratsmitglieder an Ortsrats- und Fraktions- oder Gruppensitzungen wird für maximal zwei Sitzungen/ Konferenzen pro Monat gewährt. Die Ortsratsmitglieder erhalten für die nach der Geschäftsordnung vorgesehene Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen ebenfalls Sitzungsgeld in entsprechender Höhe.
§ 4 der Entschädigungssatzung:
Die nicht dem Rat angehörenden, stimmberechtigten und nichtstimmberechtigten Mitglieder von Ausschüssen, des gemeinsamen Integrationsbeirates und der vom Rat gebildeten, anderen Gremien (zu beachten hierbei § 1 Abs. 2 Satz 3 und 4) erhalten zur Abgeltung ihrer Aufwendungen einschließlich der Fahrkosten eine Entschädigung von 26,00 € je Sitzung/ Konferenz. Daneben besteht kein weiterer Anspruch auf Ersatz von Auslagen.
§ 13 der Entschädigungssatzung:
Die 14. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 15.04.2020 in Kraft.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 34,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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111,3 kB
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