Beschlussvorlage - VO/8873/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung "BÜ Elso-Klöver-Straße" mit der Hafen Lüneburg GmbH
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Alexandra Moser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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31.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hafen Lüneburg GmbH beabsichtigt den Bahnübergang „Elso-Klöver-Straße“ verkehrssicherer zu gestalten. Aus Gründen der Sicherheit und der Abwicklung des Verkehrs ist es dringend erforderlich, den bisher technisch gesicherten Bahnübergang dem Stand der Technik anzupassen und durch den Einbau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken, LED-Optiken und Signalpeitschen zu sichern.
Beteiligte an der Kreuzung sind die Hafen Lüneburg GmbH als Baulastträger des Schienenweges und die Hansestadt Lüneburg als Baulastträger der Gemeindestraße.
Zur Durchführung der Maßnahme und zur Kostenaufteilung hat die Hafen Lüneburg GmbH
der Hansestadt Lüneburg einen Entwurf zur Vereinbarung über eine Maßnahme an einem Bahnübergang gem. § 5 EKrG vorgelegt.
Die Hafen Lüneburg GmbH führt die notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit der Hansestadt Lüneburg durch. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 240.000 Euro. Diese Kosten
werden gem. § 13 Abs. 1 EKrG zu je einem Drittel vom Land Niedersachsen, der Hansestadt
Lüneburg und der Hafen Lüneburg GmbH getragen.
Die Umsetzung der Maßnahme soll erfolgen, wenn die Kreuzungsvereinbarung geschlossen
wurde, die Finanzierung durch die Beteiligten gesichert ist und die Beteiligten dem Baubeginn zugestimmt haben.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 650 €
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 240.000 € davon 1/3 80.000 €
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Die erforderlichen Mittel wurden in die Finanzplanung für 2021 aufgenommen
Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INV / 72120
Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107
Haushaltsjahr: 2021
e) mögliche Einnahmen:
Es wird geprüft, ob der Anteil der Hansestadt Lüneburg mit Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden mit 60% der zuwendungsfähigen
kosten gefördert werden kann.
