Beschlussvorlage - VO/8816/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH werden angewiesen, der beigefügten Zielvereinbarung inkl. der Änderungsvorschläge vom 18.02.2020 (Anlage, Stand: 19.02.2020) zuzustimmen.

 

Des Weiteren werden die städtischen Beteiligungsvertreter angewiesen, der Zielvereinbarung auch dann zuzustimmen, wenn die Änderungsvorschläge vom 18.02.2020 nicht oder nicht vollständig in die endgültige Zielvereinbarung übernommen werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die mit dem Land Niedersachsen, dem Landkreis und der Hansestadt Lüneburg sowie der Theater Lüneburg GmbH am 17.12.2014 geschlossene „Vereinbarung über Ziele und Leistungen sowie die gemeinsame Finanzierung der Theater Lüneburg GmbH in den Jahren 2015 bis 2018“ endete zum 31.12.2018 und wurde am 25.03.2019 für das Jahr 2019, unter Anpassungen bei der Finanzierung, verlängert.

 

Zuletzt am 18.02.2020 haben sich die Vertreter der Kommunalen Theater in Niedersachsen in Hannover getroffen, um gemeinsam Änderungsvorschläge zum bisherigen Entwurf der Zielvereinbarung für die Jahre 2020 bis 2023 zu formulieren. Diese Änderungsvorschläge zum Vertragstext und zur Protokollnotiz sind in der Anlage (Stand: 19.02.2020) hervorgehoben und beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur eingereicht worden:

 

Wie in der aktualisierten Protokollnotiz (Anlage 1, Seite 7) festgehalten, verfolgen die Kommunalen Theater das Ziel, die Festbetragsfinanzierung um weitere 6 Mio. € auf zusätzliche 9 Mio. € zu erhöhen und die Tarifsteigerungen ab 2020 prozentual entsprechend den jeweiligen Zuwendungsanteilen der Vertragspartner im Folgejahr auszugleichen. Weitere Ausführungen erfolgen mündlich.

Der Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH hat in den Sitzungen am 18.12.2019 und 19.02.2020 ausführlich zu den Regelungen der Vereinbarung beraten.

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die Zielvereinbarung auf der Grundlage der am 19.02.2020 vorgestellten Fassung inklusive der Änderungsvorschläge vom 18.02.2020 (Anlage, Stand: 19.02.2020) abzuschließen.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt weiterhin, die Zielvereinbarung auch dann abzuschließen, wenn die Änderungsvorschläge vom 18.02.2020 nicht oder nicht vollständig in die endgültige Zielvereinbarung übernommen werden.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 68,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 2020 - 2024: 1.411.310,00 zzgl. Tarifausgleich

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  22020

 Produkt / Kostenträger:  26100102

 Haushaltsjahr:   2020 - 2024

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

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Anlage/n:

Entwurf Zielvereinbarung, Stand: 19.02.2020

 

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Anlagen

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