Beschlussvorlage - VO/8684/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR am 12.11.2019 gefassten Beschluss zur Betriebsabrechnung 2018 und Gebührenbedarfsberechnung 2020 im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt. Die Abfallbeseitigungsgebühren bleiben unverändert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1. Betriebsabrechnung 2018 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg

 

Die Betriebsabrechnung 2018 (Anlage 1, Teil 1 & 2) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Überdeckung von rd. 225,4 T€ aus. Gemindert um den negativen Ergebnisvortrag aus 2016 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein positives Gesamtergebnis von rd. 20,7 T€, welches auf 2020 vorgetragen wird.

 

2. Gebührenbedarfsberechnung 2020 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg

 

Die derzeitig gültigen Abfallbeseitigungsgebühren wurden im Jahr 2018 über eine einjährige Gebührenkalkulation auf Basis der Betriebsabrechnung 2017 für das Jahr 2019 beschlossen.

 


Folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 2) wird in der Abfallbeseitigung erwartet:

 

 GfA Lüneburg - gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts;
Entsorgungsgebiet Hansestadt Lüneburg

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2016

2017

2018

2019

2020

Erlöse

6.775.606

6.923.180

7.347.834

7.487.200

7.495.000

Kosten

6.875.318

6.665.733

7.122.477

7.600.200

7.524.000

Jahresbezogenes Ergebnis

-99.712

257.447

225.357

-113.000

-29.000

Vortrag aus Vorvorjahr

-93.868

-76.669

-198.034

177.540

20.654

Ergebnisverzinsung

-4.454

-3.238

-6.669

4.772

507

Gesamtergebnis

-198.034

+177.540

+20.654

+69.312

-7.839

 

Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung hat der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR in seiner Sitzung am 12.11.2019 beschlossen, dass eine Anpassung der Abfallbeseitigungsgebühren nicht erforderlich ist.

 

Gemäß § 7 II der Unternehmenssatzung der GfA gkAöR bedürfen die Gebührenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung für das Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg der Zustimmung des Rates der Hansestadt Lüneburg.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: keine 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

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Anlage/n:

Anlage 1 Teil 1: Betriebsabrechnung 2018 (BAB) Teil 1/2

Anlage 1 Teil 2: Betriebsabrechnung 2018 (BAB) Teil 2/2

Anlage 2: Gebührenbedarfsberechnung 2020

 

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Anlagen

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