Beschlussvorlage - VO/8530/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Sparkassen Hanse Immobilien GmbH (SHI) - Betrauung mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen Weisung an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Jens Sporleder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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29.08.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg werden angewiesen, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SHI anzuweisen, der Betrauung auf Grundlage des Beschlusses der EU-Kommission vom 20. Dezember 2011 zuzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 2 i.V.m. § 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Hansestadt Lüneburg unter anderem die Versorgung ihrer Einwohner mit Wohnraum, insbesondere mit Sozialwohnungen, im Rahmen der Daseinsvorsorge sicherzustellen.
Hierzu kann sich die Hansestadt Lüneburg ihrer konzernangehörigen Beteiligungsgesellschaften bedienen und diese mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betrauen. Die zu erbringende DAWI ist die Schaffung von Wohnungen für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus, die die Anforderungen des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG), Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) sowie den danach erlassenen jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen erfüllen.
Die SHI wird damit betraut, auf einem Teilgrundstück der ehemaligen Schlieffen-Kaserne in Lüneburg den Bau von 90 Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus sicherzustellen.
Die Übertragung der DAWI-Leistungen der Kommunen an ihre konzernangehörigen Beteiligungsgesellschaften muss im Sinne der EU-beihilferechtlichen Vorschriften erfolgen.
Mit diesem Betrauungsakt entsteht Rechtssicherheit zwischen der Kommune und der
Gesellschaft. Ein Risiko ist damit nicht verbunden, da sämtliche Verpflichtungen beider Vertragsparteien in dem Betrauungsakt geregelt sind.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten: keine
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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