Beschlussvorlage - VO/8455/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zum Sonderlandeplatz Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Entscheidung
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17.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei dem Flugplatz Lüneburg im Ortsteil Hagen an der Zeppelinstraße handelt es sich um einen Sonderlandeplatz. Das Grundstück liegt im Eigentum der Hansestadt Lüneburg.
Der Sonderlandeplatz wird vom gemeinnützigen Luftsportverein Lüneburg e.V. betrieben.
Der Betreibervertrag zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Luftsportverein Lüneburg läuft am 31.10.2020 aus.
Der Sonderlandeplatz ist nicht durch einen eigenen rechtskräftigen Bebauungsplan (Nr. 83 "Bei Alt Bilm / Landebahn") planungsrechtlich abgesichert.
Rechtskräftig sind hingegen die Bebauungspläne Nr. 60 "Ehemaliger Flugplatz" inkl. seiner 1. Änderung sowie Nr. 61 "Ehemaliger Flugplatz/Bei Alt Bilm", die jeweils Gewerbeflächen oder Industriegebiet festsetzen.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt die Flächen als Sondergebiet "Kaserne" und Gewerbeflächen für den Teil, der mit den Bebauungsplänen überplant ist, dar.
Gleichzeitig sind auf der Fläche des Sonderlandeplatzes im Randbereich artenschutzrechtliche Maßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) für die Haubenlerche durchgeführt worden, die durch den Bebauungsplan Nr. 137 "Universität/ Leuphana" ausgelöst wurden.
Das gesamtstädtische Klimagutachten stellt für den Bereich des Sonderlandeplatzes eine Kaltluftleitbahn dar.
Die Wirtschaftsförderung Lüneburg hat die angrenzenden Gewerbebetriebe angeschrieben und deren gewerbliche Entwicklungsperspektiven abgefragt. Es wurden Flächenbedarfe als Erweiterungsoptionen von mehreren Betrieben in unterschiedlichen Flächengrößen geäußert.
In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung wird zum bestehenden Bau- und Planungsrecht berichtet.
Ergänzend wird zum Vorschlag des Luftsportvereins vorgetragen, einen Flugplatz auf der östlichen Seite des Elbe-Seiten-Kanals neu anzulegen.
Als Anlage werden Ausschnitte aus dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen sowie der Antrag des Luftsportvereins und eine Historie beigefügt. Die Pläne werden in der Sitzung erläutert
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 15.000,00 €
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 4271400/ KS 61040 Produkt / Kostenträger: KT 51100104
Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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