Mitteilungsvorlage - VO/8273/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gem. Ziff. 5 der Richtlinie hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg (3-3) in der Fassung vom 11.04.11 ist der Rat der Hansestadt Lüneburg über die im Vorjahr erfolgten Gutachten und Beratungsleistungen zu unterrichten. Die Richtlinie ist zur Kenntnis als Anlage 1 beigefügt. Die in 2018 erfolgten Vergaben sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Insgesamt wurden Gutachten und Beratungsleistungen im Umfang von 117.369,74 netto/ 139.669,99 € brutto vergeben.

 

Nachrichtlich werden an dieser Stelle noch einmal die Vergabevolumina der letzten 5 Jahre (2013-2017) genannt.

 

2013:156.486,75 € (netto)186.557,87 € (brutto)

2014:57.439,62 € (netto)68.353,15 € (brutto)

2015:96.473,00 € (netto)114.802,87 € (brutto)

2016: 94.871,49 € (netto)110.792,64 € (brutto)

2017:98.505,91 € (netto)117.222,03 € (brutto)

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:38,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Anlage 1:Richtlinie hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg (3-3)

 

Anlage 2:Übersicht über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg in 2018

 

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