Mitteilungsvorlage - VO/8269/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 117 Abs. 1 S.2 NKomVG entscheidet der Oberbürgermeister über die Bereitstellung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen von unerheblicher Bedeutung.

 

Als Wertgrenze zur Unerheblichkeit wurden in § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg 25.000 EUR festgesetzt. Über die Fälle von unerheblicher Bedeutung ist der Rat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.

 

Im Jahr 2018 wurden sechs über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen für die Hansestadt Lüneburg mit einem Gesamtvolumen von 102.100 EUR bereitgestellt. Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 30€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 0,00€

c)  an Folgekosten:0,00€

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

Reduzieren

Anlage/n:

Anlage 1 - Zusammenstellung der über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...