Beschlussvorlage - VO/8195/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die vorgenannte Berufung von ____________________________ in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg.

 

Als Ersatzmitglied beschließt der Rat die Berufung von ___________________________.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg gehören dem Aufsichtsrat neben dem/der Oberbürgermeister/-in u.a. 3 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Mitglieder an. Soweit die Vertreter/-innen verhindert sind, benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 NKomVG anzuwenden.

 

Das Aufsichtsratsmitglied Frau Dr. Monika von Haaren hat ihren Rücktritt vom Amt als Ratsmitglied erklärt. Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg ist die Entsendung eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes jederzeit zulässig.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Kommunalwahlperiode gemäß § 138 Abs. 3 Satz 2 NKomVG folgendes Mitglied als Nachfolge von Frau Dr. Monika von Haaren in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg:

 

 

 

____________________________________

 

Als Ersatzmitglied benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg folgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg:

 

____________________________________

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:16,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

-keine-

 

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