Beschlussvorlage - VO/8195/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Annika Klimmek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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24.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg gehören dem Aufsichtsrat neben dem/der Oberbürgermeister/-in u.a. 3 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Mitglieder an. Soweit die Vertreter/-innen verhindert sind, benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 NKomVG anzuwenden.
Das Aufsichtsratsmitglied Frau Dr. Monika von Haaren hat ihren Rücktritt vom Amt als Ratsmitglied erklärt. Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg ist die Entsendung eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes jederzeit zulässig.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Kommunalwahlperiode gemäß § 138 Abs. 3 Satz 2 NKomVG folgendes Mitglied als Nachfolge von Frau Dr. Monika von Haaren in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg:
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Als Ersatzmitglied benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg folgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg:
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Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a)für die Erarbeitung der Vorlage:16,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b)für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d)Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
