Beschlussvorlage - VO/7975/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

  1. Die im Rahmen der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Am Ochtmisser Kirchsteig“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.

 

  1. Der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „ Am Ochtmisser Kirchsteig“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 30.01.2018 die Einleitung der 76. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Am Ochtmisser Kirchsteig“ beschlossen.

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg stellt den Geltungsbereich als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Sportplatz, Spielplatz, Bolzplatz (Ballspielplatz) und Tennisplatz dar.

Mit der 76. Änderung des Flächennutzungsplans soll die Darstellung von Gemeinbedarfsflächen für soziale Einrichtungen erreicht werden.

 

Der Änderungsbereich grenzt östlich an das Straßengrundstück des Ochtmisser Kirchsteigs, nördlich an eine landwirtschaftliche Fläche (Acker) und südlich und westlich an den bestehenden Birkenwald. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans wird der Bebauungsplan Nr. 176 „Am Ochtmisser Kirchsteig“ aufgestellt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde von Oktober 2017 bis November 2017 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Entwurf zum Bebauungsplan eingeflossen.

 

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 13.06.2018 bis einschließlich 13.07.2018 stattgefunden. Eine Veröffentlichung im Internet fand statt.

 

Die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen haben zu folgenden Änderungen geführt:

Die Grünfläche wird klarstellend als private Grünfläche dargestellt. Zudem wurden redaktionelle Änderungen und Ergänzungen in der Begründung und im Umweltbericht vorgenommen (s. Anlage).

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgelisteten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung und Abwägung ist als Anlage beigefügt. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen.

 

Einen vollständigen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu getroffen werden soll, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden.

 

Die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im weiteren Verfahren dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg zur Genehmigung vorgelegt.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt.

 

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

Im Sitzungsraum ist die Verfahrensakte mit den Originalstellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:130,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage 1  Verfahrensübersicht

Anlage 2  Geltungsbereich

Anlage 3  Abwägung

Anlage 4  Planzeichnung Bestand

Anlage 5  Planzeichnung 76. Änderung

Anlage 6  Begründung

Anlage  7 Umweltbericht

 

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Anlagen

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