Mitteilungsvorlage - VO/7937/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform nimmt die in der Anlage beigefügte Richtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis.

Die überarbeitete Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.09.2018 in Kraft, gleichzeitig tritt die Fassung „Richtlinie für die Aufnahme von Krediten“ vom 01.01.2006 außer Kraft.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die derzeitig geltende Fassung der „Richtlinie für die Aufnahme von Krediten“ vom 01.01.2006 ist in einigen Punkten veraltet und unvollständig. Damit das Zins- und Schuldenmanagement den aktuellen Entwicklungen nachkommen kann und der Abschlusses von Geld-, Kapital- und Derivategeschäften in geregelten Verfahren stattfindet, war es notwendig, die Richtlinie komplett zu überarbeiten.

 

Die Richtlinie wurde den aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen angepasst und es wurden zahlreiche Ergänzungen hinsichtlich der Verfahren für die Neuaufnahme und Prolongation/ Umschuldung von Krediten für Investitionen sowie von Krediten zur Liquiditätssicherung, für den Abschluss von Zinsderivaten sowie für Anleihen und Schuldscheine hinzugefügt. In Anlehnung an andere Musterrichtlinien wurde zudem die Struktur geändert und neue Inhalte wie Risiken, Berichtswesen, Limits und Kennzahlen ergänzt.

 

Durch die Richtlinie wird ein einheitliches Verfahren, Transparenz und die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes gewährleistet.

 

Die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei einer Kreditaufnahme wird in standardisierter Weise dokumentiert.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00 EUR

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Richtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der Hansestadt Lüneburg

 

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Anlagen

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