Beschlussvorlage - VO/7793/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer zweiten Stellvertretung im Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg gem. § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Annika Klimmek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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30.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die AfD-Fraktion benennt folgende zweite Stellvertretung nach § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG:
Verwaltungsausschuss
Originäres Mitglied: Prof. Dr. Gunter Runkel
1. Stellvertretung: Robin Gaberle
2. Stellvertretung:______________________
- Die Fraktion Die LINKE benennt folgende zweite Stellvertretung nach § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG:
Verwaltungsausschuss
Originäres Mitglied: Michèl Pauly
1. Stellvertretung: David Amri
2. Stellvertretung: ______________________
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 75 Abs. 1 Satz 3 bis 5 NKomVG ist für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses jeweils eine namentliche Stellvertretung zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertretung bestimmen.
Letzteres gilt insbesondere der Sicherstellung der Präsenz von kleineren Fraktionen oder
Gruppen, wenn sowohl das Mitglied als auch dessen Vertretung verhindert sind.
In der aktuellen Wahlperiode besteht die Möglichkeit der Benennung einer zweiten Stellvertretung im Verwaltungsausschuss nach § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG für folgende Fraktionen:
1. AfD- Fraktion
2. Fraktion Die LINKE
Entscheiden sich die berechtigten Fraktionen von der Option einer zweiten Stellvertretung
Gebrauch zu machen, ist eine Festlegung der Reihenfolge der Stellvertretung notwendig.
Ein nicht anwesendes Mitglied eines beschließenden Ausschusses oder des Verwaltungsausschusses darf grundsätzlich nur durch seinen persönlichen Vertreter vertreten werden.
Erst wenn dieser auch verhindert ist, ist der zweite Vertreter zur Vertretung berufen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a)für die Erarbeitung der Vorlage:47,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b)für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d)Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
