Beschlussvorlage - VO/7742/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung Investitions-Nr. 01-218-002 "Sporthalle Kaltenmoor"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Maja Lucht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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25.04.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom 05.11.2015 (Vorlage 6432/2015) wurde beschlossen, dass die Sanierung der Dreifeld-Doppelhalle in Kaltenmoor bei Aufnahme in das Bundes-Förderprogramm „Zukunftsinvestitionspaket – Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport-, Jugend- und Kultur“ umgesetzt werden soll und dass hierfür Finanzmittel in Höhe von 11,5 Mio. Euro bereitgestellt werden.
Die in den Haushaltsjahren 2015 - 2018 bisher bereitgestellten Mittel belaufen sich insgesamt auf 10.445.000 Euro. Die Ansätze sind aufgeteilt auf die Investitions-Nummern ‚01-218-002 Sporthalle Kaltenmoor‘ sowie ‚01-365-024 Kita Sporthalle Kaltenmoor‘.
Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren mit Bescheid vom 21.11.2016. Dem Fördergeber wurde auf Grundlage der damaligen Kostenschätzung (Mai 2017) eine Projektsumme von voraussichtlich 10.443.000 Euro mitgeteilt. Die Gesamtmaßnahme wird vom Bund mit maximal 4 Mio. Euro gefördert.
Zusätzlich zur Bundesförderung wurde durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von über 500.000 Euro bewilligt und bereits abgerufen.
Des Weiteren beteiligt sich der Landkreis mit einer Zuwendung von 65 % des um ¼ gekürzten städtischen Eigenanteils.
Nach Vorlage aller Ausschreibungsergebnisse der letzten 12 Monate ist festzustellen, dass aufgrund der konjunkturellen Lage in der Baubranche im Vergleich zur Kostenschätzung aus Mai 2017 eine Kostensteigerung von etwas mehr als 10 % zu verzeichnen ist.
Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf 11,8 Mio. Euro. Diese Kostenschätzung beinhaltet eine Position für Photovoltaik-Hybrid-Kollektoren zur Erzeugung von Strom und Warmwasser, welche durch Wechsel der Kollektorenart um bis zu 300.000 Euro reduziert werden könnte. Somit würde sich die Kostenschätzung auf 11,5 Mio. Euro reduzieren.
Bedingung für den Wechsel der Kollektorenart ist jedoch, dass dennoch ein bestimmter energetischer Standard („KfW-70-Standard“) für den Betrieb des Gebäudes erreicht wird. Dies ist eine Voraussetzung zur Sicherung der Förderzuwendungen des Bundes, sowie des Kredites und des Tilgungszuschsses der KfW-Bank. Die derzeitigen Berechnungen deuten an, dass eine energetische Wirtschaftlichkeit auch bei einem Kollektorenwechsel oder einer Reduzierung des Kollekorenumfanges gegeben sein könnte. Die genaueren energetischen Berechnungen werden derzeit von dem Architekten sowie einem externen Energieberatungsbüro ermittelt. Die Ergebnisse und endgültigen Abstimmungen liegen voraussichtlich erst Mitte des Jahres vor. Somit kann eine Entscheidung über die Wahl der photothermischen Anlage erst im 3. Quartal 2018 getroffen werden. Dies bedingt auch, dass die endgültige Kostenermittlung erst im 3. Quartal vorliegt.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird somit von einem Finanzmittelbedarf von 11,5 Mio. Euro ausgegangen, dessen grundsätzliche Bereitstellung bereits mit Beschluss vom 05.11.2015 beschlossen wurde.
Da einschließlich des Jahres 2018 bisher 10.445.000 Euro haushaltsrechtlich bereitgestellt wurden, bedarf es zur Beauftragung weiterer Gewerke der Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung von 1.055.000 Euro.
Zur Deckung dieses Finanzbedarfs können Haushaltsansätze des Jahres 2018 herangezogen werden, die im Jahr 2018 noch nicht zur Umsetzung von Bauprojekten benötigt werden, da sich der Beginn der Baumaßnahmen verzögern wird.
Deckungsvorschlag:
01-211-004 GTS-Ausbau der Grundschule Lüne mit 1.055.000 Euro
Der Haushaltsansatz 2018 für das Bauvorhaben ‚GTS-Ausbau Lüne‘ beträgt 1.500.000 Euro. Unter Berücksichtigung der nicht im Haushaltsjahr 2018 zu verwirklichenden Einnahmeerwartung von 166.000 Euro, kann der Haushaltsansatz auf 279.000 Euro reduziert werden, ohne dass dadurch die Beauftragung von Leistungen erschwert wird. Es besteht zudem zur Absicherung notwendiger Aufträge für den GTS-Ausbau eine haushaltsrechtliche Verpflichtungsermächtigung für das Folgejahr. Die als Deckung im Jahr 2018 zur Verfügung gestellten Mittel sind dem Bauvorhaben ‚GTS-Ausbau Lüne‘ in den Folgejahren wieder durch den Haushaltsplan 2019/20 bereitzustellen.
Die Finanzierung des Projektes Dreifeld-Doppelhalle Kaltenmoor stellt sich folglich wie folgt dar.
| Mai 17 | Apr 18 |
Förderung des Bundes | 4.000.000 € | 4.000.000 € |
Tilgungszuschuss KfW-Bank | 500.000 € | 500.000 € |
Zuwendungen des Landkreises | 2.746.000 € | 3.266.250 € |
städtischer Eigenanteil | 3.197.000 € | 3.733.750 € |
Bauvolumen | 10.443.000 € | 11.500.000 € |
Die Beteiligung des Landkreises an den Sanierungskosten beruht auf dem Finanzvertrag und den darin enthaltenen Vereinbarungen zu umfassenden Instandsetzungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen. Bezüglich des Zeitpunktes der Mittelbereitstellung werden Gespräche mit dem Landkreis geführt.
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Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a)für die Erarbeitung der Vorlage: 124 Euro
b)für die Umsetzung der Maßnahmen: Gesamtprojektkosten 11,5 – 11,8 Mio. Euro
c) an Folgekosten: Kosten für die Bewirtschaftung des Gebäudes
d)Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja, nach Beschlussfassung der überplanmäßigen Auszahlung
Nein
Investitions-Nr.: 01-218-002, Projekt-Nr. I 348
Produkt / Kostenträger: 21800102 Bereitstellung Gesamtschulen
Haushaltsjahr: 2018
e) mögliche Einnahmen: 4 Mio. Euro Förderung des Bundes
500.000 Euro Tilgungszuschuss durch die KfW-Bank
2.746.000 Euro Anteilsfinanzierung Landkreis, nach
Neuberechnung bei Gesamtkosten von 11,5 Mio.
Euro beträgt der LK-Anteil 3.733.750 Euro
