Mitteilungsvorlage - VO/7649/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat Ochtmissen nimmt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 176 „Am Ochtmisser Kirchsteig“ und den Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Verwaltungsausschusses zur Kenntnis.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die am Ochtmisser Kirchsteig befindlichen Container-Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende sollen zum Teil leergezogen und als  Kindertagesstätte umgenutzt werden. Der Geltungsbereich grenzt östlich an das Straßengrundstück des Ochtmisser Kirchsteigs, nördlich an eine landwirtschaftliche Fläche (Acker) und südlich und westlich an den bestehenden Birkenwald.

Um die betroffenen Belange und verschiedenste Anforderungen z.B. aus Kinderbetreuungsbedarf, Unterkünften, Forstwirtschaft und Naturschutz zu ermitteln und gerecht untereinander abzuwägen sowie eine geregelte städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich abzusichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans (und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren) erforderlich.

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha.

Die Planzeichnung und die Begründung werden durch die Verwaltung erstellt. Das Grundstück gehört der Stadt. Anfallende Kosten für die Planung, Begleitung und erforderliche Gutachten etc. sind durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Der Verwaltungsausschuss hat am 30.01.2018 nach Empfehlung aus dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich westlich des Ochtmisser Kirchsteigs wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 176 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Am Ochtmisser Kirchsteig“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Gemeinbedarfsflächen für soziale Einrichtungen.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

 

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Anlagen

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