Beschlussvorlage - VO/7450/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Wahlordnung der Seniorenvertretung in der Hansestadt Lüneburg wird beschlossen. Sie tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg  in Kraft. Sie ersetzt die Wahlordnung zur Wahl des Seniorenbeirates in der Stadt Lüneburg vom 24.10.1996.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Wahlordnung des Seniorenbeirats in der Hansestadt Lüneburg wurde am 24.10.1996 erlassen. Nach mehr als 20 Jahren Anwendung bedarf sie einer Aktualisierung und rechtlichen Anpassung. Dieses auch vor dem Hintergrund, dass die Wahlzeit des derzeitigen Seniorenbeirats am 22.10.2018 endet und Neuwahlen anstehen. Die Grundzüge der Wahlordnung bleiben erhalten.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen sind mit dem amtierenden Seniorenbeirat abgestimmt und beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:

 

  1. Veränderung der inhaltlichen Begrifflichkeit der Wahlordnung:

Die Wahlordnung regelt im § 1 den Geltungsbereich, der sich sowohl auf die Delegiertenversammlung wie auch auf den Seniorenbeirat bezieht. Dieses sollte sich auch im Titel der Wahlordnung wiederfinden. Von daher wird eine Umbenennung von „Wahlordnung zur Wahl des Seniorenbeirats in der Stadt Lüneburg“ in Wahlordnung der „Seniorenvertretungen in der Hansestadt Lüneburg“ vorgeschlagen.

 

  1. Redaktionelle Veränderungen:

Die Neufassung  ersetzt die frühere Bezeichnung „Stadt Lüneburg“ durch die aktuelle Namensgebung „Hansestadt Lüneburg“  und berücksichtigt noch stärker weibliche und männliche Sprachformen.

 

  1. Rechtliche Veränderungen:

Die vorgeschlagene Wahlordnung basiert auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO), sowie dem Niedersächsischen Kommunalwahlrecht (NKWG).

 

  1. Inhaltliche Änderungen:

Die hierzu vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf § 3 Wahlberechtigung und § 4 Wählbarkeit und konkretisieren entsprechende Vorgaben. Um eine größtmögliche Transparenz und Öffentlichkeit im Wahlverfahren herzustellen wurde im § 9 zur Zulassung und Bekanntgabe der Wahlvorschläge die dafür erforderliche Sitzung des Wahlvorstandes ausdrücklich als öffentliche Sitzung benannt, an der Interessierte teilnehmen können.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 80,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

-          Wahlordnung zur Wahl des Seniorenbeirates in der Stadt Lüneburg vom 24.10.1996

-          Wahlordnung zur Wahl der Seniorenvertretungen in der Hansestadt Lüneburg (Neufassung)

 

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Anlagen

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