Beschlussvorlage - VO/7384/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 13.06.2017 gegen Herrn Oberbürgermeister Mädge wird als unbegründet zurückgewiesen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Eine gegen den Oberbürgermeister eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde ist dem Rat zur Entscheidung vorzulegen, da dieser nach § 107 Abs. 5 Satz 1 NKomVG Dienstvorgesetzter des Oberbürgermeisters und somit für die Entscheidung über eine, gegen diesen gerichtete, Dienstaufsichtsbeschwerde zuständig ist.

 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit der das Tätigwerden des Dienstvorgesetzten angeregt werden soll und der die Überprüfung des beanstandeten Vorganges zum Ziel hat. Die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen das persönliche Fehlverhalten eines Mitarbeiters des öffentlichen Dienstes.

Ist hingegen eine fachliche Überprüfung einer Entscheidung das Ziel, handelt es sich um eine Fachaufsichtsbeschwerde.

 

Dem Rat der Hansestadt Lüneburg wird die in der Anlage beigefügte Dienstaufsichtsbeschwerde vom 13.06.2017 gegen Herrn Oberbürgermeister Mädge vorgelegt.

 

 

Da Herr Oberbürgermeister Mädge bis zum Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn in keiner Weise in diese Angelegenheit involviert und es zu keinem persönlichen Kontakt zwischen der Beschwerdeführerin und Herrn Oberbürgermeister Mädge kam, ist ein persönliches Fehlverhalten seinerseits in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

 

Hinsichtlich der fachlichen Überprüfung des zugrundeliegenden Sachverhalts wird auf die Stellungnahme des Bereiches 32 - Ordnung verwiesen (siehe Anlage). Die fachliche Überprüfung der Entscheidung hat ergeben, dass diese korrekt getroffen wurde. Aus fachlicher Sicht ist die Beschwerde unbegründet.


 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

  1. Stellungnahme Bereich 32 – Ordnung
  2. Ansicht Verkehrszeichen in Bardowicker Straße (Foto)
  3. Dienstaufsichtsbeschwerde vom 13.06.2017

 

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Anlagen

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