Beschlussvorlage - VO/7118/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage beigefügte, achtzehnte Änderung zur Hauptsatzung wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Die Bekanntmachung von B-Plänen und Veränderungssperren erfolgt bei der Hansestadt Lüneburg gemäß § 3 Abs. 4 der Hauptsatzung durch Aushang.

Nach einer Entscheidung des 1. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts genügt eine Anschlagtafel für die wichtige "Anstoßfunktion" nicht. In der Stadt Buchholz mit 35.000 Einwohnern hat der Senat vier Anschlagtafeln noch für ausreichend angesehen. Für Lüneburg wären gewiss mehr Anschlagtafeln - verbunden mit entsprechendem Verwaltungsaufwand - erforderlich. Die Kommentierungen von Thiele zu § 11 NKomVG und Dr. Schrödter zum BauGB raten von der Bekanntmachung durch Aushang ab.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Bekanntmachungen von B-Plänen und Veränderungssperren in einem gesonderten Absatz 5 zu regeln, und diese im Amtsblatt vorzunehmen.

Die Hansestadt ist damit im Hinblick auf die strenge Rechtsprechung des 1. Senats auf der sicheren Seite.

 

  1. In der Sitzung des Rates vom 15.12.2016 wurde die Verwaltung beauftragt einen Zusatz in die Hauptsatzung einzufügen, der die Anfertigung von Film- und Tonaufnahmen zur Berichterstattung erlaubt.

Es wurde daher unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben sowie § 64 NKomVG ein neuer Paragraf in die Hauptsatzung aufgenommen.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:25,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

-          Synopse Hauptsatzung Stand 16.02.2017

-          Änderungssatzung zur Hauptsatzung, Stand 16.02.2017

 

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Anlagen

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