Beschlussvorlage - VO/7099/17
Grunddaten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
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Entscheidung
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10.02.2017
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Sachverhalt
Die Ausschussmitglieder werden gebeten, zur Beratung über die Haushaltsplanansätze ihre Exemplare des Haushaltsplan-Entwurfs 2017 zum Sitzungstermin mitzubringen.
Den beratenden Mitgliedern werden die entsprechenden Auszüge des Haushaltsplan-Entwurfes mit der Einladung zugesandt.
Sachverhalt:
Der Haushalt besteht aus den 3 Komponenten Bilanz-, Ergebnis- und Finanzhaushalt. Die Teilhaushalte entsprechen größtenteils den Organisationseinheiten der Stadtverwaltung. Insgesamt besteht der Haushaltsplan aus 25 Teilhaushalten.
Zur Beratung im Kultur- und Partnerschaftsausschuss werden folgende Teilhaushalte vorgelegt (siehe Entwurf Gesamtpläne / Investitionsprogramm / Teilhaushalte, Seiten 88 – 101):
Teilhaushalt 40010 Kultur (Seite 88+89)
(enthält Museen und Bildende Kunst, Musikförderung, Sonstige Volksbildung, Kulturförderung, Literaturförderung);
Teilhaushalt 40010/ Investitionen (Seite 90);
Teilhaushalt 43000 Musikschule (Seite 91-93);
Teilhaushalt 44000 Ratsbücherei (Seite 94-97);
Teilhaushalt 45000 Stadtarchiv (Seite 100+101).
Die Produkte, aus denen die einzelnen Teilhaushalte aufgebaut sind, stellen die Leistungen der Bereiche dar. Im nach den gesetzlichen Vorgaben vorgelegten Haushaltsplan-Entwurf werden jedoch nur die Erträge und Aufwendungen pro Teilhaushalt in ihrer Gesamtheit dargestellt.
Die Einzelansätze der jeweiligen Produkte sind aus der produktorientierten Auswertung im Haushaltsplan-Entwurf ersichtlich (siehe „Entwurf Haushaltsplan 2017“ Ergebnishaushalt nach Produkten). Die dem städtischen Kulturetat zuzuordnenden Produkte befinden sich auf den Seiten 186-216.
Erläuterungen für den Bereich Kultur:
Das zur Vergabe an kulturelle Institutionen zur Verfügung stehende Budget beträgt insgesamt 752.300 €. (Dieser Betrag ergibt sich aus der Summierung der im Haushaltsplan-Entwurf unter den Sachkonten 4318[320] „Sonstige Zuschüsse an übrige Bereiche“ und 4318[200] „Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen“ ausgewiesenen Beträge, jeweils zu finden bei den Produkten Museen und Bildende Kunst, Musikförderung, Sonstige Volksbildung, Kulturförderung, Literaturförderung; die Zuordnung der Mittel bedeutet keinerlei Festlegung für die Vergabe der freien Kulturfördermittel.)
- Die Museumsstiftung Lüneburg soll 2017 statt bisher 600.000 € einen Betrag in Höhe von 700.000 € erhalten.
- Für die Kunstschule Ikarus ist im Haushaltsplan-Entwurf unter Produkt 273001 „Sonstige Volksbildung“ ein Zuschuss von 12.500 € eingestellt.
- Die AG Verkehrsfreunde Lüneburg e.V. (AVL) soll einen Zuschuss i.H.v. 4.000 € für ihren Museums-Eisenbahnbetrieb erhalten.
- Zur Förderung kultureller Institutionen stehen insgesamt 15.900 € freie Kulturfördermittel zur Verfügung, die entsprechend der zu stellenden Anträge nach Beschlussfassung im KPA vergeben werden können.
- Für die jährliche Rentenzahlung an den Lutherischen Kirchenfonds, die bisher aus den allgemeinen Betriebskosten gezahlt wurde, ist jetzt eine separate Darstellung und Mittelanmeldung (200 €) erfolgt, da es sich hierbei nicht um eine freiwillige Leistung handelt (Seite 212/Sachkonto 4318[320]).
- Der Mitgliedsbeitrag an den Lüneburgischen Landschaftsverband in Höhe von z.Zt. 10.700 € wird ab Haushaltsentwurf 2017 im Teilergebnishaushalt/Produkt 281001 Kulturförderung (Seite 212) bei den Transferaufwendungen (2.06) im Sachkonto 4318[020] „Sonst. Zuschüsse“ ausgewiesen.
Weitere Erläuterungen zur Haushaltsentwicklung und Systematik weiterer Teilhaushalte und Produkte werden bei Bedarf in der Sitzung durch die jeweiligen Produktverantwortlichen vorgetragen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a)für die Erarbeitung der Vorlage:50 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b)für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d)Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
